Oder: Zahlen und Fakten
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(Lieber Leser, der folgende Text setzt sich mit den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auseinander, sollten Sie selber missbrauchsbetroffen sein, dann lesen Sie diesen Text bitte nur vorsichtig, oder auch gar nicht .. )
Wir waren ja schon einmal auf die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2007 eingegangen. Dabei hatte sich ja schon herausgestellt, dass die Zahlenangaben der Regierung über den Anstieg der Verbreitungsdelikte (behauptete 110%) schlicht falsch ist: die Anzahl Verdachtsfälle für Verbreitung betrug 2872 im Jahr 2007 und 2897 im Jahr 2006. Sie ist also mehr oder weniger konstant geblieben. (es handelt sich dabei wirklich um genau dieselbe Statistik, die auch von der Regierung gerne zitiert wird!)
(So, jetzt wird es leider unappetitlich)
Bisher ist uns bei der Betrachtung der Statistik ein Punkt entgangen. Das BKA hat die Statistik der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern sehr genau aufgeschlüsselt.
Im Straftatenkatalog findet sich der Schlüssel:
1316 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB
Dazu der Absatz 3 des § 176a StGB:
(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.
Es handelt sich also um ziemlich genau die Verbrechen, von denen Frau von der Leyen so gerne schwadroniert: Den sexuellen Missbrauch von Kindern um pornographische Schriften zu erstellen. Also der gezielte Missbrauch von Kindern zum Zwecke der Erstellung dieses Materials.
(Um es gleich mal vorweg zu nehmen: beim sexuellen Missbrauch zur Herstellung und Verbreitung kinderpornographischen Materials ist in über 70% der Fälle der Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers, also bekannt, oder verwandt! .. mehr dazu aber noch am Ende)
Zum Straftatbestand mit der Ordnungsnummer 1316 gibt es außerordentlich viel Informationen in der o.g. Statistik. Zuerst wollen wir auf den behaupteten Anstieg dieser Straftaten eingehen:
(Wir danken einem fleißigen Leser für das Erstellen der obigen Statistik)
Diese Zahlen kann man mit der Anzahl aller Straftatbestände (Fälle) “sexueller Missbrauch von Kindern” ins Verhältnis setzen:
| Straftaten(Gruppen) | 2007 | 2006 | Diff. | Proz. | AQ | |
| 1310 | Sexueller Missbrauch von Kindern nach §§ 176, 176a, 176b StGB | 12.772 | 12.765 | 7 | 0.1% | ~82% |
| 1316 | Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB | 103 | 106 | -3 | -2,80% | ~89% |
Die weitaus meisten (> 99%) der Kindern werden also missbraucht, ohne dass jemand dies mit einer Verbreitungsabsicht dokumentiert. Das sind in der aktuellen Diskussion die weniger prominenten Schicksale.
Reden wir also zuerst von den Opfern:
| Kinder insges. | Kinder < 6 | Kinder 6 bis < 14 | Jugendl. | ||||||||||
| alle | m. | w. | alle | m. | w. | alle | m. | w. | alle | m. | w. | ||
| 1310 | voll. | 15073 | 3744 | 11329 | 1781 | 517 | 1264 | 13292 | 3227 | 10065 | 9 | 3 | 6 |
| 1310 | vers. | 851 | 245 | 606 | 68 | 28 | 40 | 783 | 217 | 566 | 0 | 0 | 0 |
| 1310 | insg. | 15924 | 3989 | 11935 | 1849 | 545 | 1304 | 14075 | 3444 | 10631 | 9 | 3 | 6 |
| 1316 | voll. | 115 | 48 | 67 | 17 | 6 | 11 | 98 | 42 | 56 | 0 | 0 | 0 |
| 1316 | vers. | 5 | 2 | 3 | 0 | 0 | 0 | 5 | 2 | 3 | 0 | 0 | 0 |
| 1316 | insg. | 120 | 50 | 70 | 17 | 6 | 11 | 103 | 44 | 59 | 0 | 0 | 0 |
(Die Abkürzung”voll.” steht für vollzogen, “vers.” bezeichnet den Versuch)
Zur Veranschaulichung mag da vielleicht auch folgendes Diagramm dienen:
(Der Innere Teil des Diagramms zeigt die Verteilung für Straftaten zur Herst./Verbr. .. außen ist die Verteilung für alle Missbrauchsstraftaten)
Bei den Straftaten des sexueller Missbrauchs von Kindern zur Herstellung pornographischer Schriften (Punkt 1316) fällt auf, dass hier fast so viele Jungen wie Mädchen als Opfer betroffen sind.
Die Vermutung liegt nahe, dass dies allgemein bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern der Fall ist, und dass hier, wegen der vorliegenden Missbrauchsdokumentation, die Dunkelziffer bei männlichen Opfern deutlich geringer ist, als sonst üblich.
(Christian dazu: Als Junge gehört sexuelle Selbstbestimmung zum Rollenbild, wenn man als Junge sexuell missbraucht wird, oder sich eben missbrauchen lässt(!), dann ist dies ein Zeichen von Schwäche und kann in eine tiefe Scham münden .. das weibliche Rollenbild hat dagegen Raum für Schwäche)
Nun zu den Tätern (die leider in der Polizeistatistik, wie auch in der Antwort des Familienministeriums an erster Stelle zu stehen scheinen):
| insg. | Alleintäter | polizeibekannt | u. Alkohol | |||||
| 1310 | sexueller Missbrauch | 10455 | 9826 | 94,00% | 4739 | 45,30% | 888 | 8,50% |
| 1316 | .zur Herst./Verbr. | 92 | 70 | 76,10% | 37 | 40,20% | 2 | 2,00% |
In den 10.455 aufgeklärten Fällen sexuellen Kindesmissbrauches waren 9.826 (94%) mit Alleintätern, in 4.739 (45%) der Fälle war der Täter bereits als Verdächtiger einer vorherigen Straftat bekannt. In 8,5% der Fälle wurde die Straftat unter Alkoholeinfluss begangen. In 20 Fällen wurde eine Schusswaffe mitgeführt.
Bei den 92 aufgeklärten Missbrauchs-Fällen zur Herstellung pornographischen Materials, handelte es sich in 70 Fällen (76%) um Alleintäter. In 37 Fällen (40%) war der Täter bereits polizeibekannt. In nur 2 Fällen wurde unter Alkoholeinfluss gehandelt.
Die folgende Tabelle zeigt die Altersverteilung der Tatverdächtigen:
| Geschl. | alle | <14 | 14-16 | 16-18 | 14-18 | 18-21 | <21 | >21 | |
| 1310 | M | 8757 | 660 | 921 | 643 | 1564 | 654 | 2878 | 5879 |
| 1310 | W | 330 | 53 | 25 | 18 | 43 | 18 | 114 | 216 |
| 1310 | Sum. | 9087 | 713 | 946 | 661 | 1607 | 672 | 2992 | 6095 |
| 1316 | M | 95 | 12 | 8 | 3 | 11 | 6 | 29 | 66 |
| 1316 | W | 10 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 9 |
| 1316 | Sum. | 105 | 13 | 8 | 3 | 11 | 6 | 30 | 75 |
(hier wegen der Übersichtlichkeit unterdrückt: die meisten Täter sind männlich und zwischen 20 und 50 -> Christian: das ist irgendwie unheimlich traurig .. bin ja selber ein Mann .. und ich kenne auch Väter, die sich schon nicht mehr trauen, mit ihren Kindern baden zu gehen)
Zur Übersicht hier nochmals die Altersverteilung der Tatverdächtigen als Diagramm:
Da gibt es aber auch einige Daten, die uns alarmieren sollten: Bei sexuellem Kindesmissbrauch waren über ein Viertel der ermittelten Tatverdächtigen noch unter 18 Jahren alt, über ein Sechstel war sogar unter 16 Jahre alt! Circa 8% der Tatverdächtigen waren selber noch Kinder!
Dann bleibt noch die Frage zu klären, in welchem Verhältnis die Täter zu Ihren Opfern standen:
| alle | verwandt | bekannt | flüchtig | unbek. | ungeklärt | ||
| 1310 | voll. | 15084 | 2929 | 4915 | 1200 | 4978 | 1053 |
| 1310 | vers. | 851 | 44 | 170 | 84 | 468 | 84 |
| 1310 | insg. | 15935 | 2973 | 5085 | 1284 | 5446 | 1137 |
| 1316 | voll. | 115 | 22 | 48 | 10 | 16 | 19 |
| 1316 | vers. | 5 | 0 | 0 | 2 | 1 | 2 |
| 1316 | insg. | 120 | 22 | 48 | 12 | 17 | 21 |
In über der Hälfte der Fälle war das Opfer mit dem Täter bekannt oder mit ihm/ihr verwandt, dazu auch folgendes Diagramm:
Sieht man von den ungeklärten Fällen ab, dann ist beim sexuellen Missbrauch zur Herstellung und Verbreitung kinderpornographischen Materials in über 70% der Fälle der Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers, also bekannt, oder verwandt! [70 von 99 {=120 -21}]
Und gegen diesen Missbrauch im Bekanntenkreis soll jetzt eine Sperre im Internet helfen?
Wird hier nicht das Leid unzähliger Kinder bagatellisiert, um in Deutschland eine Infrastruktur zu etablieren, die dem Ausblenden beliebiger Inhalte dienen wird?
Wäre es nicht anstatt dieser unglaublich gefährlichen Symbolpolitik angebracht:
- Den Opfern echte Hilfe anzubieten?
- Die Dunkelziffer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu verringern?
- Die Täter zu verfolgen, anstatt nur der von ihnen verbreiteten Inhalte?
- Den Pädophilen, die unter Ihren Neigungen leiden, durch Therapie helfen keine Täter zu werden?
- Unsere Kinder stark zu machen, sodass sie gar nicht die Schwachstellen haben, die Täter benutzen um sich Ihnen zu nähern?
Christian; MOGIS
Achso, Man kann diese Seite auch weiterzwitschern:)
Dieser Artikel wurde von uns für kommerzielle Nutzungsarten(Zeitung,..) mit der Creative Commons Attribution 3.0 Germany License lizensiert, wir bitten also darum, wenigstens mit dem Namen des Vereins und einem Verweis auf die Vereinswebseite zitiert zu werden... Zur privaten Nutzung ist dieser Text sogar gemeinfrei, er gehört sozusagen bereits Ihnen :)
PS: Jetzt wollen wir doch mal hoffen, dass die CDU den Missbrauchsvorwürfen in Sachsen mit der selben Entschiedenheit nachgeht, wie sie gerade die Sperren durchsetzt! (Vielleicht wollen Sie ja eine Stunde mit folgendem Post und den dortigen Links verbringen.)
Zur weiteren Information (auch für die Suchmaschinen, die hier landen), die entsprechenden Abschnitte aus dem §176 des StGB:
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
(Eigentlich ist es schon interessant, das hier also der Versuch ein Kind für sexuellen Missbrauch anzubieten nicht schon strafbar ist!)
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Christian // Apr 29, 2009 at 17:16
Ja, Danke auch zurück ..
.. habe damit nämlich Heute 6 Stunden verbracht
Überhaupt erweckt die Polizeiliche Kriminalstatistik den Eindruck, sie möchte nicht zitiert werden .. Die Formatierung der Zahlen (Tausender werden durch Leerzeichen abgetrennt) und viele andere Gemeinheiten machen es unheimlich schwer die Daten sinnvoll aus den Tabellen zu extrahieren und weiterzuverwenden.
Christian
Bodo Eggert // Apr 29, 2009 at 22:18
Die Formatierung mit Leerzeichen ist nach DIN korrekt. (Christian: na ok .. dann sollten sie die Spalten irgendwie mit ‘nem vernünftigen Feldtrenner versehen .. Tabulator anyone? .. :))
lomex // Apr 30, 2009 at 11:51
Das bringt nichts. Ich glaube zwar, ich habe irgendwo einen Fehler gemacht, aber die Grafiken werden werden wohl nicht aufschlussreicher als folgende: (erste Tabelle)
(Christian: tut mir leid lomex, die folgenden Links sind bei der Freigabe den gang alles irdischen gegangen) http://chart.apis.google.com/chart
http://chart.apis.google.com/chart
(Christian: die folgenden gehen aber noch ..) der hier sieht aber etwas anschaulicher aus: http://chart.apis.google.com/chart aber das sich täter und opfer kennen sagt die vdL ja selber immer das hier fand ich auch noch ganz nett: http://chart.apis.google.com/chart ich bin mir allerdings nicht sicher, wie das mit dem <21 und 14-18 zu verstehen war, ich habs als zusammenfassung der bisherigen Werte gewertet und rausgelassen den titel kann man ja recht leicht in der URL anpassen, ich wusste jetzt nicht ob täter oder tatverdächtige gemeint waren (weil darunter wieder von tätern die rede ist)
(Christian: Ich habe mir erlaubt deine Links zu fixen .. und danke .. sie waren die Anregung für die charts, die man jetzt im Artikel finden kann :))
Sabine Engelhardt // Apr 30, 2009 at 12:54
@René: Diese Frau WILL gar nicht beraten werden. Sie WILL sich keiner vernünftigen Debatte stellen. Das hat sie doch seit November immer und immer wieder bewiesen. Sie WILL die berechtigten Interessen sowohl der Opfer als auch der Gesamtheit der Internetnutzer ignorieren.
Und was sie von Demos gegen ihre Vorhaben hält, zeigte doch ihr Verhalten bei der Demo am 17. April: Sie ging nicht auf die Demonstranten zu, sondern betrat das Gebäude durch den Hintereingang, um sich ja keiner Diskussion stellen zu müssen.
Jemandem, der nicht zuhören WILL, kannst Du nichts nahebringen. Ihre Interessen liegen offenbar ganz woanders.
Gruß, Frosch