Wovon reden wir in dieser Debatte eigentlich?

Oder: Zahlen und Fakten


Name


(Lieber Leser, der folgende Text setzt sich mit den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auseinander, sollten Sie selber missbrauchsbetroffen sein, dann lesen Sie diesen Text bitte nur vorsichtig, oder auch gar nicht .. )


Wir waren ja schon einmal auf die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2007 eingegangen. Dabei hatte sich ja schon herausgestellt, dass die Zahlenangaben der Regierung über den Anstieg der Verbreitungsdelikte (behauptete 110%) schlicht falsch ist: die Anzahl Verdachtsfälle für Verbreitung betrug 2872 im Jahr 2007 und 2897 im Jahr 2006. Sie ist also mehr oder weniger konstant geblieben. (es handelt sich dabei wirklich um genau dieselbe  Statistik, die auch von der Regierung gerne zitiert wird!)


(So, jetzt wird es leider unappetitlich)


Bisher ist uns bei der Betrachtung der Statistik ein Punkt entgangen. Das BKA hat die Statistik der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern sehr genau aufgeschlüsselt.


Im Straftatenkatalog findet sich der Schlüssel:


1316 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB


Dazu der Absatz 3 des § 176a StGB:


(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.


Es handelt sich also um ziemlich genau die Verbrechen, von denen Frau von der Leyen so gerne schwadroniert: Den sexuellen Missbrauch von Kindern um pornographische Schriften zu erstellen. Also der gezielte Missbrauch von Kindern zum Zwecke der Erstellung dieses Materials.


(Um es gleich mal vorweg zu nehmen: beim sexuellen Missbrauch zur Herstellung und Verbreitung kinderpornographischen Materials ist in über 70% der Fälle der Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers, also bekannt, oder verwandt! .. mehr dazu aber noch am Ende)



Zum Straftatbestand mit der Ordnungsnummer 1316 gibt es außerordentlich viel Informationen in der o.g. Statistik. Zuerst wollen wir auf den behaupteten Anstieg dieser Straftaten eingehen:


Zeitlicher Verlauf der Straftaten zur Ordnungsnummer 1316

Zeitlicher Verlauf der Straftaten zur Ordnungsnummer 1316


(Wir danken einem fleißigen Leser für das Erstellen der obigen Statistik)


Diese Zahlen kann man mit der Anzahl aller Straftatbestände (Fälle) "sexueller Missbrauch von Kindern" ins Verhältnis setzen:
































Straftaten(Gruppen)20072006Diff.Proz.AQ
1310Sexueller Missbrauch von Kindern nach §§ 176, 176a, 176b StGB12.77212.76570.1%~82%
1316Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB103106-3-2,80%~89%

Die weitaus meisten (> 99%) der Kindern werden also missbraucht, ohne dass jemand dies mit einer Verbreitungsabsicht dokumentiert. Das sind in der aktuellen Diskussion die weniger prominenten Schicksale.


Reden wir also zuerst von den Opfern:





























































































































Kinder insges.Kinder < 6Kinder 6 bis < 14Jugendl.
allem.w.allem.w.allem.w.allem.w.
1310voll.150733744113291781517126413292322710065936
1310vers.851245606682840783217566000
1310insg.159243989119351849545130414075344410631936
1316voll.115486717611984256000
1316vers.523000523000
1316insg.1205070176111034459000

(Die Abkürzung"voll." steht für vollzogen, "vers." bezeichnet den Versuch)


Zur Veranschaulichung mag da vielleicht auch folgendes Diagramm dienen:



Verteilung der Opfer nach Alter und Geschlecht

Verteilung der Opfer nach Alter und Geschlecht


(Der Innere Teil des Diagramms zeigt die Verteilung für Straftaten zur Herst./Verbr. .. außen ist die Verteilung für alle Missbrauchsstraftaten)


Bei den Straftaten des sexueller Missbrauchs von Kindern zur Herstellung pornographischer Schriften (Punkt 1316) fällt auf, dass hier fast so viele Jungen wie Mädchen als Opfer betroffen sind.


Die Vermutung liegt nahe, dass dies allgemein bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern der Fall ist, und dass hier, wegen der vorliegenden Missbrauchsdokumentation, die Dunkelziffer bei männlichen Opfern deutlich geringer ist, als sonst üblich.


(Christian dazu: Als Junge gehört sexuelle Selbstbestimmung zum Rollenbild, wenn man als Junge sexuell missbraucht wird, oder sich eben missbrauchen lässt(!), dann ist dies ein Zeichen von Schwäche und kann in eine tiefe Scham münden .. das weibliche Rollenbild hat dagegen Raum für Schwäche)


Nun zu den Tätern (die leider in der Polizeistatistik, wie auch in der Antwort des Familienministeriums an erster Stelle zu stehen scheinen):







































insg.Alleintäterpolizeibekanntu. Alkohol
1310sexueller Missbrauch10455982694,00%473945,30%8888,50%
1316.zur Herst./Verbr.927076,10%3740,20%22,00%

In den 10.455 aufgeklärten Fällen sexuellen Kindesmissbrauches waren 9.826 (94%) mit Alleintätern, in 4.739 (45%) der Fälle war der Täter bereits als Verdächtiger einer vorherigen Straftat bekannt. In 8,5% der Fälle wurde die Straftat unter Alkoholeinfluss begangen. In 20 Fällen wurde eine Schusswaffe mitgeführt.


Bei den 92 aufgeklärten Missbrauchs-Fällen zur Herstellung pornographischen Materials, handelte es sich in 70 Fällen (76%) um Alleintäter. In 37 Fällen (40%) war der Täter bereits polizeibekannt. In nur 2 Fällen wurde unter Alkoholeinfluss gehandelt.


Die folgende Tabelle zeigt die Altersverteilung der Tatverdächtigen:



























































































Geschl.alle<1414-1616-1814-1818-21<21>21
1310M8757660921643156465428785879
1310W3305325184318114216
1310Sum.9087713946661160767229926095
1316M9512831162966
1316W101000019
1316Sum.10513831163075

(hier wegen der Übersichtlichkeit unterdrückt: die meisten Täter sind männlich und zwischen 20 und 50 -> Christian: das ist irgendwie unheimlich traurig .. bin ja selber ein Mann .. und ich kenne auch Väter, die sich schon nicht mehr trauen, mit ihren Kindern baden zu gehen)


Zur Übersicht hier nochmals die Altersverteilung der Tatverdächtigen als Diagramm:


Das Alter der Tatverdächtigen

Das Alter der Tatverdächtigen


Da gibt es aber auch einige Daten, die uns alarmieren sollten: Bei sexuellem Kindesmissbrauch waren über ein Viertel der ermittelten Tatverdächtigen noch unter 18 Jahren alt, über ein Sechstel war sogar unter 16 Jahre alt! Circa 8% der Tatverdächtigen waren selber noch Kinder!


Dann bleibt noch die Frage zu klären, in welchem Verhältnis die Täter zu Ihren Opfern standen:















































































alleverwandtbekanntflüchtigunbek.ungeklärt
1310voll.1508429294915120049781053
1310vers.851441708446884
1310insg.1593529735085128454461137
1316voll.1152248101619
1316vers.500212
1316insg.1202248121721

In über der Hälfte der Fälle war das Opfer mit dem Täter bekannt oder mit ihm/ihr verwandt, dazu auch folgendes Diagramm:


Beziehung des Opfers zum Tatverdächtigen

Beziehung des Opfers zum Tatverdächtigen


Sieht man von den ungeklärten Fällen ab, dann ist beim sexuellen Missbrauch zur Herstellung und Verbreitung kinderpornographischen Materials in über 70% der Fälle der Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers, also bekannt, oder verwandt! [70 von 99 {=120 -21}]


Und gegen diesen Missbrauch im Bekanntenkreis soll jetzt eine Sperre im Internet helfen?


Wird hier nicht das Leid unzähliger Kinder bagatellisiert, um in Deutschland eine Infrastruktur zu etablieren, die dem Ausblenden beliebiger Inhalte dienen wird?


Wäre es nicht anstatt dieser unglaublich gefährlichen Symbolpolitik angebracht:



  • Den Opfern echte Hilfe anzubieten?

  • Die Dunkelziffer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu verringern?

  • Die Täter zu verfolgen, anstatt nur der von ihnen verbreiteten Inhalte?

  • Den Pädophilen, die unter Ihren Neigungen leiden, durch Therapie helfen keine Täter zu werden?

  • Unsere Kinder stark zu machen, sodass sie gar nicht die Schwachstellen haben, die Täter benutzen um sich Ihnen zu nähern?


Christian; MOGIS


Achso, Man kann diese Seite auch weiterzwitschern:)


Creative Commons License Dieser Artikel wurde von uns für kommerzielle Nutzungsarten(Zeitung,..) mit der Creative Commons Attribution 3.0 Germany License lizensiert, wir bitten also darum, wenigstens mit dem Namen des Vereins und einem Verweis auf die Vereinswebseite zitiert zu werden... Zur privaten Nutzung ist dieser Text sogar gemeinfrei, er gehört sozusagen bereits Ihnen :)


PS: Jetzt wollen wir doch mal hoffen, dass die CDU den Missbrauchsvorwürfen in Sachsen mit der selben Entschiedenheit nachgeht, wie sie gerade die Sperren durchsetzt! (Vielleicht wollen Sie ja eine Stunde mit folgendem Post und den dortigen Links verbringen.)



Zur weiteren Information (auch für die Suchmaschinen, die hier landen), die entsprechenden Abschnitte aus dem §176 des StGB:


(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.


(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.


(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

























1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.


(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


(Eigentlich ist es schon interessant, das hier also der Versuch ein Kind für sexuellen Missbrauch anzubieten nicht schon strafbar ist!)

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