In der gestrigen Kabinettssitzung wurde die Gesetzesinitiative zur "Zugangserschwernis" für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. Dabei werden eine Unzahl an Gesetzen gebrochen und die Verfassung zu weiten Teilen außer Kraft gesetzt. Besonders gut zeigt dies folgende Aussage von unserer Justiziministerin Brigitte Zypries:
Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Wir danken Sven Krohlas für seinen Blog-Eintrag: "kreativer Umgang mit der Internetzensur", der uns auf dieses Detail aufmerksam gemacht hat.