Abschaffung der Unschuldsvermutung

In der gestrigen Kabinettssitzung wurde die Gesetzesinitiative zur "Zugangserschwernis" für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. Dabei werden eine Unzahl an Gesetzen gebrochen und die Verfassung zu weiten Teilen außer Kraft gesetzt. Besonders gut zeigt dies folgende Aussage von unserer Justiziministerin Brigitte Zypries:

Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Da bedeutet im wesentlichen, dass man als Computernutzer noch nach 6 Monaten nachweisen können sollte, warum und mit welcher Intention man auf einer Webseite unterwegs war, wenn man ein Stopp-Schild zu sehen bekommen hat. Zum Thema Schere im Kopf gibt es hier noch mehr Information.

Wir danken Sven Krohlas für seinen Blog-Eintrag: "kreativer Umgang mit der Internetzensur", der uns auf dieses Detail aufmerksam gemacht hat.

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