Wegen eines Beitrages über Kardinal Meisner in dem Jörg Kantel vom Schockwellenreiter die Katholische Kirche als Kinderficker-Sekte bezeichnete, wurde dieser wegen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (aka Gotteslästerung) angezeigt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren dann bis zur Anklage gebracht.
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat sich nun entschlossen die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, Der Blog-Beitrag sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, denn, es gäbe
in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema »Missbrauch in der katholischen Kirche«
in diesem Zusammenhang auch durchaus Vertrauen erschüttert worden, insbesondere in die Institution »katholische Kirche«.
bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen zahlreichen Fälle von Missbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, gegen diesen Nichteröffnungsbeschluß anzugehen.
In den Kommentaren drüben im dazugehörigen Beitrag im Law-Blog wird vielleicht nicht in diesem Zusammenhang nicht ganz zu Unrecht gefragt:
Als was dürfen Odenwaldschule und Hartmut von Hentig bezeichnet werden?
Ausreichend wäre bei § 166 StGB schon die Beschimpfung der Gebräuche einer Religionsgemeinschaft. Und gewisse Gebräuche in Kirchenkreisen hatte der Blogger nun einmal beschimpft.