Irland ist weit weg...

von Gabriele Gawlich

In Irland wird eine Frau in Beugehaft gesteckt, damit sie dazu gebracht wird, gegen ihre Peiniger auszusagen.

Das ist schrecklich - erst nehmen ihr die Täter die Würde, dann der Richter.

Aber Irland ist weit weg. Kann so etwas auch hier in Deutschland passieren?

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt oder Gewaltopfer ist es oft eine Tortur, so ein Verfahren durchzustehen. Sie werden vom gegnerischen Anwalt mit allen Mitteln in die "Zange" genommen. Es wird versucht, ihnen mindestens eine Teilschuld zuzuweisen. Wir wissen, dass es sehr schwierig ist, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Auch in Deutschland stellen viele wegen der bekannten Machtasymmetrie keine Anzeige. Sie wollen nicht aussagen, weil sie berechtigterweise fürchten, dass es ihnen danach noch schlechter geht.

Aber Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind bei uns Offizialdelikte, d. h. die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, wenn sie Kenntnis von solchen Taten bekommt. Und die Öffentlichkeit hat oft ein Interesse an Strafverfolgung, auch über die Wünsche der Betroffenen hinweg (je nachdem, ob die Skandalpresse grad laut schreit oder nicht).

Beugehaft gibt es auch in Deutschland.

Unsensible übellaunige Juristen, die mit ihrem eben noch bestandenen Staatsexamen in die Provinz versetzt worden sind, werden sich wohl auch finden lassen. Strafverteidiger, die nichts auslassen, um ihrem Mandanten zu helfen, sind durchaus vorstellbar und aus Sicht des Angeklagten auch wünschenswert.

Aber bevor ich Albträume bekomme:

Die Taten, die an mir verübt wurden, sind verjährt - da kann ich ruhig schlafen.

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