von Kerstin Ludwig
In einer lesenswerten Artikelserie (Teil 1, Teil 2) arbeitet Bettina Winsemann (Twister) gerade die verschiedenen Aspekte der derzeitigen Diskussion rund um den Missbrauch auf und verwendet dabei vornehmlich den Begriff „Kinderpornographie“.
Grund genug für viele Diskussionen rund um diesen Begriff.
Grundsätzlich ist es zunächst einmal so, dass das, was Frau von der Leyen als „Kinderpornografie“ vorgestellt hat, in der Tat die Dokumentation von sexuellem Missbrauch ist. Der Pornografiebegriff in diesem Zusammenhang ist einfach falsch und verschleiert den Blick auf das, was dort tatsächlich geschieht.
In der Artikelserie jedoch würde die Umdeutung rein auf die Dokumentation des sexuellen Missbrauches jedoch zu kurz greifen. Es geht ja vornehmlich um die Wertung der Diskussion und da ist es nicht nur legitim, sondern auch notwendig, dass der gebräuchliche Begriff genutzt wird. Alles andere würde Verwirrung stiften und wiederum den Blick auf die Notwendigkeiten verwehren.
Denn eine derartige Zusammenfassung und Wertung ist dringend erforderlich. Die Diskussion fängt an, auszuufern und sich in Kleinigkeiten festzufressen, wo doch die großen Dinge noch nicht einmal geregelt sind.
Immer noch fehlen in den Schulen Sozialarbeiter, fehlen qualifizierte Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer, fehlen an allen Ecken und Enden Ansprechpartner.
Nach wie vor stehen Opfer und Überlebende völlig allein, wenn sie ihre Erfahrungen aufarbeiten wollen.
Trotz aller „Runden Tische“, trotz aller Lippenbekenntnisse hat sich hier wenig getan. Statt dessen wird die Zensurinfrastruktur über Brüssel etabliert, in der Hoffnung, dass die Proteste in den einzelnen Staaten dann ungehört verhallen.
Der politische Missbrauch der Opfer hat nicht aufgehört, im Gegenteil. Man bekommt das Gefühl, dass die Instrumentalisierung der Überlebenden für die Ziele einer Politik, die sie vorgeblich schützen soll, tatsächlich aber völlig andere Intentionen hat (“Kinderpornografie ist großartig weil Politiker sie verstehen“) erst begonnen hat.
DAS sind die Dinge mit denen man sich beschäftigen sollte und muss. Eine Diskussion über Begriffsdefinitionen, deren Definitionshoheit eh nicht in den Händen Einzelner liegt, ist in diesem Fall nicht zielführend.
Wir bei MOGiS freuen uns über die gut recherchierte und ausformulierte Serie von Twister. Wir freuen uns auch auf die nächsten Artikel.
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Prinzipiell ist dies ja schon seit Jahren unsere Kritik daran. Die alte Definition des dt. Strafrechts ergab noch halbwegs Sinn: KP = Pornographie mit Kindern unter 14. Die Abbildungen sex. Handlungen Jugendlicher können schon deshalb keine “Kinder”pornographie sein, weil hier gar keine Kinder abgebildet werden. Die Abgrenzungsprobleme 13-15 sind mir schon bewußt, aber um diese zu lösen hätte es andere Möglichkeiten gegeben. Entweder eine Beweislastumkehr oder ein einfacher Einzug ohne Strafverfahren. Dazu kommen noch die ( bis 2002/03 ) niedrigeren Volljährigkeiten/Vollmündigkeiten in NL/BEL und Skandinavien ( außer Norwegen ). ( 15/16 ). Schon die Hochstufung auf 18 sorgt für eine Verhunderttausendfachung des “Kinderpornomaterials”. Der EU scheint aber selbst dies nicht auszureichen. Nicht der Schutz der Bürger vor Sexualstraftaten scheint hier im Vordergrund zu stehen, sondern die Absicht des Staates möglichst viele Bürger zu kriminalisieren. Mit einer sinnvollen Politik um sex. Missbrauch zu verhindern oder auch nur einzudämmen hat dies nichts mehr zu tun.
Ich gehe auf deinen Text nicht weiter ein, er ist es nicht wert. Er leistet Tätern Vorschub.
Es geht hier auch nicht um eine Schutzaltersdiskussion. Es ist wirklich erstaunlich, das die Leute es immer wieder schaffen, den Fokus woanders hinzulenken, weil sie ein Anliegen haben.
Aber das ist an dieser Stelle sowas von Off Topic, weiter entfernt kannst vom Thema nicht sein.