Wunderbarer Artikel bei der c't

In der Zeitschrift c't ist eine wunderbare Zusammenfassung zum Thema Internetsperren erschienen. (Zusätzlich ist das Heft 9/09 wohl ab 14.04. im Handel).

Hier ein aus Unserer Sicht sehr wichtiges Zitat:

Dieses Vorgehen scheint auf den ersten Blick in Ordnung, schließlich darf die Polizei zur Gefahrenabwehr ohne richterliche Anordnung tätig werden. Doch normalerweise muss danach eine Prüfung stattfinden, die im Falle der Internet-Sperren nicht vorgesehen ist. Im Gegenteil: Da die Liste Links auf Kinderpornografie enthält, muss sie geheim bleiben. Weder Privatpersonen noch Verbraucherschützer oder Journalisten dürfen nach gesperrten Seiten suchen oder die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen.

Aber auch sonst vom ersten bis zum letzten Buchstaben sehr lesenswert!

[Update]; Wir haben es jetzt endlich gefunden; Die Rechtsweggarantie findet man im Absatz 4, Artikel 19 Grundgesetz, und weil's so schön ist, hier gleich als vollständiges Zitat:

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

[Update2]; Anscheinend auch durch die c't Presseveröffentlichung hat sich das Handelsblatt zu einem Artikel motivieren lassen: Experten greifen von der Leyen an

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