Uhls Gelegenheitsunfug

von Michael Butscher

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl hat in der FAZ einen Gastbeitrag verfasst, der aber auch auf seiner eigenen Website gelesen werden kann.

Steigen wir mit einem kleinen juristischen Fehler ein:

Die deutsche Diskussion über Internetsperren verfehlt oft den Kern des Themas. Klarzustellen und bewusstzumachen ist, dass die Grundlage jeder kinderpornographischen Darstellung der tatsächliche Missbrauch eines Kindes ist.

In §184b StGB findet sich mehrmals die Wendung "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen", womit unter "Kinderpornographie" auch auf Kind getrimmte erwachsene Darsteller sowie Zeichnungen fallen, bei denen kein Missbrauch zugrundeliegt.

Weiter stellt er nun fest, dass der Erfolg bei Löschversuchen von dokumentiertem Missbrauch im Ausland "nicht sichergestellt" ist:

Zwar handelt es sich bei den fraglichen Ländern regelmäßig um hochentwickelte Industrienationen; trotzdem vergehen wegen der verschiedenen Rechtssysteme und Verwaltungsstrukturen oft Tage oder Wochen zwischen Anzeige und Löschung.

Man könnte jetzt fragen, warum das so ist, was man dagegen tun könnte und warum es bei sog. Phishing-Seiten (gefälschten Bankseiten) nur einige Stunden zwischen Anzeige und Löschung braucht. Doch darauf geht Herr Uhl nicht ein.
In dieser Zeit werden die rechtswidrigen Inhalte tausendfach kopiert, um sie an anderer Stelle von neuem zugänglich zu machen. Diese Tatsache ist frustrierend und verlängert das Leiden der Betroffenen, die durch jede neuerliche Verbreitung abermals ihrer Würde beraubt werden.

Es dürfte auch ziemlich frustrierend und schmerzhaft sein, wenn das Material nicht zeitnah gelöscht werden kann, weil die Polizeibehörden sich in Bürokratie und Zuständigkeiten verheddern.
Zahlen aus Schweden zeigen, dass allein in diesem Land auf diese Weise täglich etwa 50000 Zugriffe auf kinderpornographische Websites verhindert werden.

Wieviele davon tatsächlich von Menschen durchgeführt wurden, wieviele Zugriffe auf die selben Menschen entfallen (ein Ansehen des Stoppschilds kann nämlich mehrere Zugriffe auslösen, u. a. jeweils für die HTML-Seite, das Bild des Stoppschilds und eventuelle weitere Bilder) und wieviele Menschen davon wirklich nach “Kinderpornographie” gesucht haben, wissen wir nicht.

Aber wir wissen, was der zuständige schwedische Ermittler gesagt hat:

"Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern", bilanzierte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström.

Quelle: Focus


Ein erheblicher Teil derer, die "mal so" nach Kinderpornographie suchen, verfügt nicht über ausreichende technische Kenntnisse oder kriminelle Energie, um eine Internetsperre zu umgehen.

Es mag sogar einen Prozentsatz von Leuten geben, die quasi aus "Abenteuerlust", als "Mutprobe" o. ä. nach Missbrauchsdokumentation suchen und davon wiederum ein paar vielleicht sogar durch eine Sperre davon abgehalten werden können.

Aber sind die überhaupt das Problem? Würden die solches Material kaufen und das Geschäft damit ankurbeln? Würden die dadurch "angefixt" und eventuell gefährlich für Kinder in ihrer Umgebung?

Eher nicht. Und die anderen?

Wenn ein echter Trieb oder Drang nach solchem Material besteht, wird die Person es auf sich nehmen, zu lernen, wie man die Sperren umgeht. Das ist mit den zahlreichen Anleitung recht einfach zu bewerkstelligen. Dass viele vielleicht aktuell nicht wissen, wie man die Sperren umgeht, liegt daran, dass sie es noch nicht wissen müssen.

Der "Gelegenheitspädophile" wird hier seinen Versuch abbrechen. Das ist in jedem Fall eine sinnvolle Hürde. Andere werden die Sperre überwinden und ihren kriminellen Weg fortsetzen.

Spätestens jetzt wird der Artikel ... schräg. Abgesehen davon, dass nicht nur Pädophile Konsumenten von Missbrauchsdokumentation sind, was, bitte, ist ein "Gelegenheitspädophiler"?

Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung, an sich ähnlich wie Heterosexualtität (aber eben sehr schädlich, daher ist das Ausleben inakzeptabel). Es müsste dann auch "Gelegenheitsheterosexuelle" geben, die nur manchmal am anderen Geschlecht Interesse haben.

Durch die bewusste Umgehung der Sperre wurde zweifelsfrei der Wille zur strafbaren Tat bekundet.

Nach einem juristischen Fehlstart, der gern wiedergekäuten, aber nichtssagenden schwedischen Nummer und merkwürdigen psychologischen Ansichten kommt er nun noch zu einem Denkfehler aus technischer Unkenntnis.

Zumindest bei den häufig verwendeten DNS-Sperren geschieht das Umgehen nämlich beim Eintragen eines anderen, freien DNS-Servers. Erstens ist es ohnehin nicht verboten, zweitens kann es gute technische Gründe dafür geben und drittens kann das Tage, Wochen, Monate vor dem Zeitpunkt passieren, an dem das Stoppschild (das der Surfer ja gar nicht sieht) dann tatsächlich "überfahren" wird. Daraus einen Willen zur Umgehung bei einer konkreten Besitzverschaffung zu konstruieren, braucht viel Fantasie.

Nur so kann der Staat rasch sein Unwerturteil über das begangene Verbrechen zum Ausdruck bringen. [...] Der Staat darf sich jedoch im Internet nicht der Meinung über diese Taten enthalten, indem er allein auf Löschversuche vertraut und im Übrigen schweigt.

Niemand verlangt, dass der Staat schweigt, aber eine weniger repressive und gefährliche Art der Meinungsäußerung ist doch vorzuziehen.

Die Meinung von Staat und Gesellschaft über Kindesmissbrauch und dessen Dokumentation ist im Übrigen ausreichend bekannt und wird praktisch überall auf der Welt von den Menschen geteilt. Oder hat sich schon mal ein Konsument von solchem Material oder gar ein Missbrauchstäter damit verteidigt, nicht gewusst zu haben, dass das verboten ist?

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