Die Jüdische Allgemeine schreibt unter http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/15698 über die Anzeige wegen der bei der Beschneidung des Mendel Teichtal erfolgten Metzitzah B'peh.
Dazu möchten wir eine Klarstellung formulieren:
Das korrekte Zitat vom 12.12.2012 lautet: "Zudem ist das Gesetz mit seinem fehlenden Respekt vor dem natürlichen Vetorecht des Kindes zutiefst menschenverachtend: Eltern können sich - mit dem Gesetz ganz legal - über den erklärten Willen des Kindes hinwegsetzen".
Ohne den Bezug auf das fehlende Vetorecht des Kindes bei einer nicht-therapeutischen Vorhautamputation erscheint das verkürzte Zitat "zutiefst menschenverachtend" als unzureichend.
Menschenverachtend ist es dem Kind gegen seinen erklärten Willen eine nicht-therapeutische Vorhautamputation aufzuzwingen und es an dieser Stelle im Binnenverhältnis zu seinen Eltern komplett rechtlos zu stellen.
Leider wurde in dem Artikel auch der Name des Vereins falsch wiedergegeben - der Verein heisst bereits seit September 2009 "MOGiS e.V. - Eine Stimme für Betroffene" - "MissbrauchsOpfer gegen Internetsperren" hießen wir nur bis zum 12. September 2009.