Drucksache 16/8871

Den Mitgliedern des Bundestages zur Erinnerung hat Christian in seinem Blog die Bundestagsdrucksache 16/8871 veröffentlicht. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 22.04.2008(was für ein Jahrestag .. oder?) in dem sie die Bundesregierung auffordern, sie möge:

Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchsetzen und der Internetzensur entgegentreten.

Hier nur ein paar kurze Auszüge:
Verstöße gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit finden in allen Regionen der Welt statt. Neben verschiedenen islamisch geprägten Staaten in Asien und Afrika geben auch zahlreiche weitere afrikanische und einige lateinamerikanische Staaten Anlass zur Sorge, zunehmend auch Mitgliedstaaten des Europarats.

Ob damit wohl eines der skandinavischen Länder gemeint war?

Die beiden Koalitionen scheinen sich auch sehr wohl bewusst zu sein, dass es dabei auch sowas wie vorgeschobene Gründe gibt:

In Staaten des Nahen und Mittleren Ostens wird eine erhebliche Anzahl unmoralischer Webseiten durch Filter blockiert. In Iran z. B. geschieht dies offiziell aufgrund angeblich pornographischer oder religionsbezogener Inhalte;

Vielleicht bietet es sich an, diesen Antrag, auch in Auszügen, den entsprechenden Bundestagsabgeordneten zur Erinnerung nahezulegen. Vielleicht hilft Ihnen das, ihre nächste Gewissensentscheidung zu vereinfachen.

Achso, Ihr könnt den Link auch weiterzwitschern:)

(Christian: Ich dache mir, vielleicht ist es doch eine ganz gute Idee die Drucksache hier auch noch einmal komplett zu haben .. für alle die, die ungern klicken :))

Deutscher Bundestag


16. Wahlperiode


Drucksache


16/8871


22. 04. 2008

Antrag


der Fraktionen der CDU/CSU und SPD



Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchsetzen und der Internetzensur entgegentreten



Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein in diversen internationalen Abkommen, Verträgen und Pakten verankertes Grundrecht, wie z. B. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Fast alle Staaten haben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zugestimmt und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte gezeichnet und ratifiziert. Auch in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam wird das Recht auf freie Meinungsäußerung festgehalten. Es wird dabei jedoch der Scharia untergeordnet, womit die Pressefreiheit vor allem für religionskritische Inhalte bestritten wird. Zuletzt haben sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2005 in der sog. Tunis-Verpflichtung im Rahmen des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft zu den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit bekannt.

Die Achtung der Meinungs- und Pressefreiheit ist zentrales Element einer demokratischen gesellschaftlichen Ordnung. In vielen Staaten ist sie jedoch in Gefahr oder – schlimmer noch – gar nicht existent. In diesen Ländern arbeiten Journalistinnen und Journalisten mit dem Risiko, ihre Freiheit, ihre körperliche Unversehrtheit oder sogar ihr Leben zu verlieren. Dies trifft ebenfalls zu, wenn Medienvertreter aus Krisen- oder Kriegsregionen berichten. In der Berufsgruppe der Journalisten befinden sich auch besonders häufig gefährdete und verfolgte Menschenrechtsverteidiger. Das Jahr 2006 markierte den vorläufigen Höhepunkt von Gewalt und Repressionen gegenüber Journalisten. Der Tod von 100 Medienmitarbeitern, fast 900 Festnahmen, etwa 1 500 physische Übergriffe und über 50 Entführungen belegen dies auf dramatische Weise. Das Jahr 2007 hat keine Verbesserung gebracht: 100 getötete und 137 inhaftierte Journalisten und Medienmitarbeiter sind nach Angaben der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ zu beklagen.

Die rasante Entwicklung des Internets seit den 1990er Jahren hat die Hoffnung genährt, dass mit dem World Wide Web ein Medium entstanden ist, welches die klassische Zensur außer Kraft setzen und den Menschen weltweit den freien Zugang zu Informationen und Nachrichten gewähren könne. Die meisten Gegner der Pressefreiheit haben aber ebenfalls schnell den Anschluss an die digitale Revolution gefunden und sind zunehmend erfolgreich im Kampf gegen die Pressefreiheit im Internet. Bereits mehr als ein Drittel der inhaftierten Journalisten wurde allein aufgrund von Beiträgen im Internet verurteilt.

Verstöße gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit finden in allen Regionen der Welt statt. Neben verschiedenen islamisch geprägten Staaten in Asien und Afrika geben auch zahlreiche weitere afrikanische und einige lateinamerikanische Staaten Anlass zur Sorge, zunehmend auch Mitgliedstaaten des Europarats.

Die Ursachen für die Einschränkung oder Nichtgewährung der Pressefreiheit sind vielfältig: Gewalttätige Auseinandersetzungen, politische Konflikte, Kriminalität und juristische Reglementierungen sind die größten Gefahrenquellen. Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit können von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgehen; sie können gegen Zeitungen, Radio- und Fernsehsender oder auch gegen einzelne Medienvertreter gerichtet sein. Im schlimmsten Fall kommt es zu gewalttätigen Übergriffen oder gar zum Mord an Journalisten.

In der Mehrzahl der Staaten dient die Zensur der Machtsicherung der Regierenden. Oppositionelle und kritische Stimmen, die mehr Demokratie in ihrem Land fordern oder korruptes Verhalten der Machthabenden thematisieren, sollen unterdrückt und die Verbreitung unliebsamer Informationen verhindert werden. Die Methoden der Medienzensur durch staatliche Organe sind vielfältig. Sie reichen von gezielten Einschüchterungen über Berufsverbote bis hin zu willkürlichen Verhaftungen. Häufig müssen Journalisten besonders strenge Haftbedingungen ertragen. Beispielsweise sitzt in Birma seit 1989 der prominente Journalist U Win Tin im Gefängnis „Insein“ in Rangun, obwohl er sogar nach birmesischem Recht 2005 den Anspruch auf vorzeitige Haftentlassung aufgrund guter Führung erworben hatte. Sein Gesundheitszustand ist nach der langjährigen Haft äußerst schlecht. Ähnliche Beispiele gibt es in China, wo sich zwei der drei am längsten inhaftierten Journalisten befinden. Chen Renjie und Lin Youping sitzen dort seit 1983 ihre lebenslänglichen Strafen ab. Nach Angaben von „Reporter ohne Grenzen“ hält China die meisten Journalisten weltweit in Haft (29), gefolgt von Kuba (23). Der Inselstaat bildet damit das Schlusslicht der Presse- und Meinungsfreiheit auf dem amerikanischen Kontinent. Ob unter der Regierung von Raúl Castro eine positive Entwicklung eintreten wird, bleibt abzuwarten und muss sorgfältig beobachtet werden.

Überfälle oder Morde an Journalisten werden in manchen Ländern gar nicht, schleppend oder unbefriedigend aufgeklärt, wie die Fälle von Anna Politkowskaja in Russland oder von Georgij Gongadse in der Ukraine zeigen. Zwischen 1993 und 2007 wurden in Russland 214 Journalisten ermordet; davon wurden nur fünf Prozent aufgeklärt. Beunruhigend ist auch die jüngste Entwicklung, dass neben russischen auch ausländische Journalisten, die sich besonders für die Presse-, Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, etwa der Homosexuellen, einsetzen, tätlich angegriffen oder verhaftet werden. Insgesamt hat sich in Russland im Vorfeld der Parlamentswahlen 2007 und der Präsidentschaftswahlen 2008 der Zustand der Pressefreiheit deutlich verschlechtert. Immerhin hat der neue russische Präsident öffentlich angekündigt, neben der Zivilgesellschaft auch die freie Presse zu fördern.

Oft geraten ausländische Korrespondenten ins Visier der Behörden. Aber auch einheimische Journalisten, die für ausländische Medien arbeiten, sind Repressionen in ihrem Land ausgesetzt. So gingen zum Beispiel die Behörden in Usbekistan ungewöhnlich hart gegen Mitarbeiter der Deutschen Welle vor. Am 27. März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Journalistin Natalya Bushuyeva, die daraufhin das Land verließ. Drei weiteren Reportern wurde die Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle verweigert. In Turkmenistan wurden 2006 drei Personen, die dem französischen Sender France 2 bei den Aufnahmen eines Reiseberichts halfen, festgenommen und wegen „illegalen Besitzes von Waffen und Munition“ in einer geheimen Gerichtsverhandlung zu sechs bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. In Nord-Korea erhalten ausländische Journalisten nur selten eine Arbeitsgenehmigung und sind einer permanenten Beobachtung und strikten Reglements unterworfen. Nord-Korea, das den letzten Platz der Rangliste einnimmt, geht dementsprechend hart gegen jene einheimischen Journalisten vor, die auch nur andeutungsweise eine regimekritische Haltung zeigen. Berichten zufolge wurden bereits Dutzende von Journalisten in Umerziehungslager gebracht.

Daneben greifen etliche Staaten bei der Kontrolle des Internets auf die einfachste und effektivste Variante zurück – der Bevölkerung wird der Zugang vorenthalten. Wo dies nicht möglich ist, setzt die Zensur ein. China verfügt in diesem Zusammenhang über das komplexeste Filtersystem weltweit. Unter den fast 220 Millionen chinesischen Internetnutzern befinden sich über 47 Millionen Blogger. Die wenigsten wagen es jedoch, kritische und politisch sensible Themen anzuschneiden, da dies zu Repressionen bis hin zu langen Gefängnisstrafen führen kann. Gegenwärtig sitzen nach Angaben von „Reporter ohne Grenzen“ 51 Cyberdissidenten in Haft. Auch hier hält China einen Rekord. Ein Novum ist, dass sich in China viele ausländische Anbieter von Internetdiensten dem Druck der Behörden gebeugt haben und sich selbst zensieren. Die chinesischen Behörden betreiben zudem ein umfassendes Filternetzwerk, das den Zugang zu brisanten Seiten blockiert. Weltweite Bestürzung hat jüngst die Verurteilung des bekannten chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia zu dreieinhalbjähriger Haft ausgelöst, der in seinem Blog die Menschenrechtslage in seinem Land mit Blick auf die Olympischen Spiele thematisierte hatte.

Anlass zur Besorgnis gibt derzeit die Lage in Tibet. Der freie Zugang ausländischer Journalisten nach Tibet wurde seit Beginn der Unruhen unterbunden. Zwar wurde auf Einladung des chinesischen Außenministeriums am 26./27. März 2008 für eine Gruppe von 26 Journalisten eine Reise nach Lhasa organisiert. Die Gruppe erhielt jedoch keine Möglichkeit zu eigenen Recherchen.

In Staaten des Nahen und Mittleren Ostens wird eine erhebliche Anzahl unmoralischer Webseiten durch Filter blockiert. In Iran z. B. geschieht dies offiziell aufgrund angeblich pornographischer oder religionsbezogener Inhalte; zugleich aber erzielt das Filtersystem auch im Bereich der politischen Seiten eine Quote von 97 Prozent, wie eine Studie der „Open Net Initiative“ ermittelt hat. Die stark expandierende Bloggerszene gerät zunehmend ins Fadenkreuz der Überwacher. Dabei ist die Sperrung eines Blogs ein vergleichsweise harmloser Eingriff. Allein 2007 hat die Teheraner Polizei laut „Reporter ohne Grenzen“ 23 Internetnutzer wegen „unmoralischen Verhaltens“ inhaftiert. Seit 1. März 2008 sind alle Blogger dazu verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Damit will die iranische Führung die Aktivitäten der Bürger im Internet weiter einschränken und kontrollieren.

Der Deutsche Bundestag würdigt die Tätigkeit der Journalisten und Medienvertreter in den vielen Ländern, in denen die Presse- und Meinungsfreiheit nicht gewährleistet ist. Ihr Engagement ist eine wichtige Grundlage für das Aufdecken und Ahnden von Menschenrechtsverletzungen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,


  1. sich auf bi- und multilateraler Ebene für die Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in allen Staaten der Welt einzusetzen und auf die Einhaltung der eingegangenen völkerrechtlichen Verträge, in denen auch die Meinungsund Pressefreiheit festgeschrieben ist, zu drängen;

  2. bei bi- und multilateralen Gesprächen darauf zu bestehen, dass das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit ein universelles, unteilbares Menschenrecht ist, das ohne Einschränkungen nicht nur für politisch Andersdenkende gilt, sondern auch für ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten;

  3. im Rahmen internationaler Organisationen von den Mitgliedern die strenge Einhaltung der Meinungs- und Pressefreiheit einzufordern;

  4. sich für die Einhaltung der Prinzipien der sog. Tunis-Verpflichtung in den Signatarstaaten einzusetzen;

  5. den OSZE-Medienbeauftragten in seiner Arbeit zu unterstützen, insbesondere bei der Umsetzung der Forderungen, die im Rahmen der „Paris Recommendations on Libel and Insult Laws“ bereits im Jahr 2003 formuliert wurden;

  6. sich für die Freilassung aller Journalisten einzusetzen, die im Rahmen von unfairen und nicht rechtsstaatlichen Kriterien entsprechenden Prozessen zu Haftstrafen verurteilt wurden;

  7. sich für die lückenlose Aufklärung von Überfällen und Morden an Journalisten in jenen Ländern einzusetzen, in denen eine innerstaatliche Strafverfolgung nicht gewährleistet ist;

  8. sich bei den Regierungen von Staaten, in denen Journalisten gefährdet sind, für deren Schutz einzusetzen;

  9. im Rahmen aller genannten Forderungen auch und insbesondere die Zensur im Internet zu thematisieren und dieser entgegenzutreten.


Berlin, den 22. April 2008
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333

Recent Posts

Archive

2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009

Categories

Authors

Feeds

RSS / Atom