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Aus der gemeinsamen Pressemitteilung:
Die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Prof. Dr. Matthias Franz und zahlreiche Einzelpersonen werden heute als Reaktion auf die gestrige Resolution des Deutschen Bundestages zur Beschneidung von Kindern eine Petition mit dem Ziel einreichen, eine Versachlichung der Debatte um die Beschneidung zu erreichen und die Politik dazu zu bewegen, eine Abwägung der Kindesinteressen überhaupt zuzulassen.
Die Petenten fordern die Bundestagsparteien auf, den gestern eingeschlagenen Weg, der keinen fachlichen und gesellschaftlichen Diskurs zulässt, wieder zu verlassen. Eine Beschneidung ausschließlich als religiöses Ritual und damit nur als eine Frage des religiösen Lebens in Deutschland zu betrachten, wird der Dimension der Problematik nicht gerecht und kann nicht Grundlage gesetzgeberischen Handelns sein. Es bedarf ebenso einer Berücksichtigung des Art. 2 I Grundgesetz, der die körperliche Unversehrtheit schützt, als auch des Art. 24 der UN- Kinderrechtskonvention, welcher die Überwindung von Traditionen vorschreibt, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, und des Art. 12 UN- Kinderrechtskonvention, welcher das Recht des Kindes auf Beteiligung und eine eigenverantwortliche Entscheidung gewährleistet.
Mediziner haben klar und sachlich deutlich gemacht, dass eine Beschneidung ein gravierender und irreparabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist. Psychologen befürchten Traumata. Bei ca. 10% der sachgerecht durchgeführten Beschneidungen treten Komplikationen auf. Der dem Kölner Urteil zugrunde liegende Fall des vierjährigen Jungen, der medizinisch korrekt beschnitten wurde, verdeutlicht, wie gravierend die Komplikationen sein können.
Zudem existieren zahlreiche Studien, die keine Evidenz für eine Gesundheitsdienlichkeit als mögliche Rechtfertigung dieses Eingriffes im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten. Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Gleichstellung der Geschlechter, Art. 3 GG, wird doch die Beschneidung von weiblichen Genitalien einvernehmlich abgelehnt.
Dass Tradition allein keine Rechtfertigung für den Eingriff in schützenswerte Rechtsgüter sein kann hat sich zuletzt im Jahr 2000 im gesetzlichen Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung gezeigt. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind seither unzulässig, § 1631 II BGB. Auch diesem ging eine breite gesellschaftliche Diskussion voraus. Unter Zeitdruck, unter dem Eindruck einer im Sommerloch geführten hitzigen Debatte und teilweise überzogenen und verstörenden Attacken von Religionsvertretern, sollte der Deutsche Bundestag keine Position einnehmen, die so gravierende Folgen für Kinder in Deutschland hätte.
Die Petenten fordern daher:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen.
Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiterer Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt."
Die Petition ist als Anlage beigefügt.
Ziel der Petenten ist es, weitere Organisationen und eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme an der Petition zu bewegen. Sobald der Deutsche Bundestag die Petition online schaltet, wird die Öffentlichkeit informiert. Bis dahin können sich Bürger unter https://www.kinderhilfe.de/blog/artikel/bundestagspetition-zu-beschneidungen/ informieren.
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen.
Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiterer Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt."
Begründung:
Anlässlich der Bundestagsresolution vom 19.07.2012 und der Ankündigung der Bundesregierung, auf das Urteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung von kleinen Jungen mit einem Gesetz zu reagieren, um die Religionsfreiheit in diesem Land zu gewährleisten, erkennen die Petenten, dass in der durch das Urteil ausgelösten notwendigen Debatte über die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen einseitig das Thema Religionsfreiheit dominiert.
Die Petenten verstehen die Reaktionen von muslimischen und jüdischen Verbandsvertretern, die eine lange Tradition in Frage gestellt sehen und sie haben Verständnis dafür, dass diese sich für ein Festhalten an ihren Bräuchen und Traditionen einsetzen. Der Dialog und das Miteinander des Staates und der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften ist ein hohes und wichtiges Gut, das sich in Art. 4 GG wiederfindet. Gleiches gilt für das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 II 1 GG.
Doch gelten beide Rechte trotz ihres Verfassungsranges nicht vorbehaltlos und müssen sich der Abwägung mit anderen Grundrechten stellen. Hier gilt es die bisher im Diskurs vollständig vernachlässigten Belange der Kinder, rechtlich normiert in Art. 2 GG, Art. 6 II 2 GG und Art. 19 I und Art. 24 III der UN- Kinderrechtskonvention, zu berücksichtigen.
Mediziner haben klar und sachlich deutlich gemacht, dass eine Beschneidung ein gravierender und irreparabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist. Psychologen befürchten Traumata. Bei ca. 10 % der sachgerecht durchgeführten Beschneidungen treten Komplikation auf. Der dem Kölner Urteil zugrunde liegende Fall des vierjährigen Jungen, der medizinisch korrekt beschnitten wurde, verdeutlicht, wie gravierend die Komplikationen sein können.
Zudem existieren zahlreiche Studien, die keine Evidenz für eine Gesundheitsdienlichkeit als mögliche Rechtfertigung dieses Eingriffes im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten.
Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Gleichstellung der Geschlechter, Art. 3 GG, wird doch die Beschneidung von weiblichen Genitalien einvernehmlich abgelehnt.
Dass Tradition allein keine Rechtfertigung für den Eingriff in schützenswerte Rechtsgüter sein kann hat sich zuletzt im Jahr 2000 im gesetzlichen Gewaltverbot in der Erziehung gezeigt. Auch diesem ging eine breite gesellschaftliche Diskussion voraus.
Die Petenten sehen die Gefahr, dass sachfremde Erwägungen immer stärker in die Argumentation einfließen und es der Politik unmöglich machen, eine Güterabwägung im Interesse des Kindeswohls auch nur ansatzweise zuzulassen. Vorsicht geboten ist ebenso bei der Vereinheitlichung des muslimischen und jüdischen Glaubens, gibt doch auch hier ein breitgefächertes Meinungsbild zum Thema kindliche Beschneidung.
Als notwendig und lohnenswert für alle Interessengruppen empfinden die Petenten daher einen sachlichen, verantwortungsvollen und umfassenden Dialog aller Akteure als Alternative zu einem übereilten politischen Aktionismus. Eine breite Debatte ist in Anbetracht der Bedeutung der betroffenen fundamentalen Rechte und Güter unabdingbar und muss von der Politik zugelassen werden.
Ein Moratorium von zwei Jahren für eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Diskussion erscheint den Petenten dafür angemessen.
Die Petenten betonen, dass sie sich nicht gegen religiöse Traditionen einsetzen, sondern für die Rechte der Kinder. Sie sind davon überzeugt, dass nur ein umfassender Diskurs Raum für politisches Handeln aufzeigen kann und zu einem besseren Verständnis auch bei den Religionen führen kann, was eine Beschneidung bei Kindern bedeutet.
Die Petenten (Stand 19. Juli 2012)
Verbände:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Deutsche Kinderhilfe e.V.
MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs)
Einzelpersonen:
Prof. Dr. phil. Kathinka Beckmann
Professorin für klassische und neue Arbeitsfelder der Pädagogik der Frühen Kindheit an der FH Koblenz, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Prof. Dr. med. Matthias Franz
Universitätsprofessor und Facharzt für Psychosomatische Medizin, Psychoanalytiker, Stellvertretender Direktor des Klinischen Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Düsseldorf, Vorsitzender des Instituts für Seelische Gesundheit und Prävention Düsseldorf e.V.
Juliane Hielscher
Fernsehjournalistin, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Prof. Dr. Holm Putzke
LL.M. Professor für Strafrecht an der Universität Passau
Jörg Richert KARUNA
Zukunft für Kinder und Jugendliche in Not Int. e.V., Geschäftsführung, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Prof. Dr. med. Mario Rüdiger
Leiter des Bereichs Neonatologie / Pädiatrische Intensivmedizin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Dr. med. Stefanie Märzheuser
Oberärztin, Charité - Universitätsmedizin Berlin, CVK, CC 17: Frauen-, Kinder- und Jugendmedizin mit Perinatalzentrum und Humangenetik, Klinik für Kinderchirurgie, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe