Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte - SPD Laizistinnen und Laizisten - TERRE DES FEMMES - MOGiS e.V. - netzwerkB - Zentralrat der Ex-Muslime - Giordano-Bruno-Stiftung
NEIN zum geplanten Gesetz zur Legalisierung von Knabenbeschneidungen
JA zu einem uneingeschränkten Grundrechtsschutz von Knaben
Die Debatte um die religiös motivierten Knabenbeschneidungen in Deutschland soll am Mittwoch, dem12.12.2012, beendet werden, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung in letzter Lesung verabschiedet wird. Aus einer Kinderrechtsperspektive heraus ist dies nicht hinnehmbar, denn mit der geplanten Legalisierung der Knabenbeschneidung (nur aufgrund des Elternwunsches – unabhängig vom Motiv der Eltern für diese Maßnahme!) werden die Grundrechte minderjähriger männlicher Kinder auf körperliche Unversehrtheit und auf (sexuelle) Selbstbestimmung in gravierender Weise verletzt. Schließlich werden sie in Hinsicht auf ihre Penisvorhautamputation völlig rechtlos gestellt, zu reinen Objekten elterlicher Interessen degradiert.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt Beschneidungen zu, ohne die Folgen der Vorhautentfernung für den betroffenen Menschen in gesundheitlicher, psychischer und auch sexueller Hinsicht hinreichend zu berücksichtigen. Warnungen von Kinderarztverbänden, FachmedizinerInnen, Ergebnisse aus der Traumaforschung und auch die Meinung der überwiegenden Mehrheit der in Deutschland lebenden Bevölkerung wurden in den Wind geschlagen. Die Vorbereitungen für den Gesetzesentwurf wurden lediglich mit VertreterInnen der muslimischen und jüdischen Religionsverbände erörtert und in den knappen Anhörungen im Bundestag fast ausschließlich BefürworterInnen des Beschneidungsrituals gehört. So geht man vor, wenn es nur auf das gewünschte Ergebnis ankommt – und nicht auf die rationale Kenntnisnahme und Abwägung von Fakten.
Der von mittlerweile über 60 Bundestagsabgeordneten unterstützte alternative Gesetzentwurf, der mit dem Zulassen von Knabenbeschneidungen ab 14 Jahren nach ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen einen vernünftigen Kompromiss anbietet, wird wohl bereits im Rechtsausschuss des Bundestages niedergestimmt werden, so dass er bei der Endabstimmung am Mittwoch keine Rolle mehr spielen wird. Offenbar scheint bei der Bundesregierung die Angst groß zu sein, dass der Regierungsentwurf nicht die gewünschte Mehrheit erhalten könnte.
Entgegen den Hoffnungen der Bundesregierung aber wird die Debatte nicht beendet werden. Das Echo auf das Kölner Beschneidungsurteil hat zu einer kritischen Überprüfung der Beschneidungsfolgen und zu einer Verbreiterung des Faktenwissens geführt. Dies hat bis weit in muslimische und jüdische Kreise hinein zu neuen Erkenntnissen und zu einer neuen Nachdenklichkeit gegenüber dieser bis dahin meist unkritisch praktizierten Ritualhandlung geführt. Zudem haben sich Betroffene erstmals über die von ihnen erlebten negativen Folgen ihrer Beschneidung geäußert und so die bislang tabuisierte Problematik öffentlich gemacht. Dieser Prozess ist unumkehrbar: Die Debatte über die medizinisch unnötige Genitalbeschneidung bei Knaben hat in Wirklichkeit erst begonnen.
Mit der Kundgebung am Tag der Verabschiedung des geplanten Legalisierungsgesetzes soll diese positive Entwicklung in Deutschland im Protest gegen das Vorgehen von religiösen Verbänden und Bundesregierung nochmals verdeutlicht werden.
Reden werden gehalten von Rolf Stöckel (Deutsche Kinderhilfe), Irmingard Schewe-Gerigk (TERRE DES FEMMES), Dr. Ulrich Fegeler (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte), Mina Ahadi (Zentralrat der Ex-Muslime), Raju Sharma (MdB, Die Linke), Marlene Rupprecht (MdB, SPD, angefragt), N.N. (MdB, GRÜNE, angefragt), Ali Utlu (Betroffener), Walter Otte (AK Kinderrechte gbs) und dem ersten Vorsitzenden von MOGiS e.V.
Der Künstler Tomé Thomas Etzensperger vom Kinderporträtmuseum in Augsburg unterstützt die Kundgebung mit seinen Bildern zur Knabenbeschneidung.