Frau von der Leyen hat einen Vortrag in Sulzbach gehalten.
Bei dieser Gelegenheit ist sie unter anderem auf das Thema Kinderpornographie eingegangen. Sie griff dabei wieder auf die Art demagogischer Rhetorik zurück, die viele Netizens an Ihr so sehr zu "schätzen" gelernt haben.
Sie hat bei dieser Gelegenheit auch, wie schon häufiger, offensichtlich falsche Zahlen und Fakten an ihr Publikum gebracht.
Ich möchte im folgenden auf zwei Dinge eingehen
30% der Kinder sind jünger als drei Jahre.
10% of the children in images assessed by IWF appear to be under 2; 33% 3 - 6; 80% under 10"
Die IWF hat anscheinend Ihre Methode geändert, denn in der Studie des Jahres 2008 waren es dann nur noch 4% die jünger als 3 Jahre geschätzt wurden.
Ich mag in dieser Hinsicht der Frau von der Leyen aber keine Unwissenheit mehr unterstellen. Auf der Rio-Nachfolgekonferenz am 30.6. in Berlin hatte ich eine kurze Unterhaltung mit Ihrem Staatsekretär Herrn Hoofe und hatte danach den Eindruck, dass er einen ziemlich guten Überblick über die Zahlen hat - diese aber eben lieber "geeignet" zitiert um damit Politik zu machen.
In diesem Zusammenhang muss ich auch zugeben, dass ich verstehe, warum das Familienministerium und Frau von der Leyen so tun, als ob es MOGiS nicht gäbe. Würden sie mit uns öffentlich reden, würde das unsere Bekanntheit deutlich steigern. Natürlich sät die Existens eines Vereins wie MOGiS aber bei vielen Menschen Zweifel, die das Ministerium und Frau von der Leyen aber sicherlich lieber vermeiden wollen.
Wenn ich von Kinderpornografie im Internet spreche, spreche ich nicht davon, dass nackte Kinder posieren. Das ist schlimm genug. Ich spreche davon, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt werden.
Gesperrt werden sollen vor allem Inhalte, denen man anders nicht beikommen kann. Damit meine ich nicht die Inhalte, die angeblich in irgendwelchen (noch zu benennenden) failed states liegen, sondern Inhalte die thematisch in einem Graubereich liegen.
Der Paragraph 184b im Strafgesetzbuch sagt:
pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)
Dazu gehören aber nach Ansicht einiger Gruppierungen eben gerade auch die Posenphotos von denen Frau von der Leyen im obigen Zitat spricht.
Diese Posenphotos sind aber laut BGH Urteil vom 2. Februar 2006 keine Kinderpornographie, da sie nicht den Missbrauch eines Kindes zum Inhalt haben [2]. Sie können also selbst in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden. Man bekommt sie auf diesem Wege also nicht aus dem Netz.
An diesem Punkt setzen die geplanten (und bald umgesetzten) Sperren an. Es geht gar nicht um die Verfolgung der Missbrauchsdokumentation. Das würde voraussichtlich ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen, bei dem am Ende eventuell die Unschuld des Beklagten festgestellt wird. Das will man aber aus offensichtlichen Gründen eben nicht.
Deswegen gibt es m.E. auch auf Seiten der Sperrbefürworter eine solche Angst vor einem echten Richtervorbehalt. Das würde ja bedeuten, dass ein Richter eventuell feststellt, dass diese Inhalte nicht gesperrt werden dürfen.
Mit den Sperren wird jetzt ein System der Halblegalität umgesetzt. Damit wird am Rechtsstaat vorbei eine bestimmte Vorstellung von Sicherheit und Ordnung durchgesetzt.
In Finnland zeigt der Fall Matti Nikki welche Auswüchse das haben kann: Matti Nikki ist dort als Zensurgegner gesperrt, weil er die Sperrlisten auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Er ist daraufhin zur Polizei gegangen, und hat gemeint, wenn Sie denn schon sperren, dann mögen Sie ihn doch bitte auch wegen der Verbreitung von Kinderpornographie anzeigen/anklagen. Darauf hat die Polizei aus offensichtlichen Gründen verzichtet. Matti Nikki wird aber noch immer in Finnland gesperrt
Hier wird also die Möglichkeit geschaffen den Zugang zu Inhalten zu erschweren, zu deren Verfolgung man sich (zum Teil zu Recht wie im Fall Matti Nikki) außer Stande sieht.
PS: Bitte weitersagen.
Fußnoten:
[1] Ich möchte hier aber der, durch Frau von der Leyen, zitierten Frau von Weiler zugute halten, dass der Bindestrich "-" im Browser wirklich nicht korrekt dargestellt wird (Fehler beim Umkodieren aus Word?).
[2] darüber könnte man leidlich streiten, der Missbrauch mag nicht zum Inhalt gemacht worden sein, dass gezielte Anfertigung solcher Bilder für die Entwicklung des Kindes aber wahrscheinlich nicht so gut ist, sollte auf der Hand liegen.