Tag Archives: Satzung

Christian fährt nach Brüssel

Der EU-Ministerrat plant die verpflichtende Einführung von Websperren in den 27 EU-Mitgliedsländern.

Der Vorschlag des Rats der Kommission (nach dem Leak aus dem Rat hat Kommissarin Malmström Ihren Entwurf vorgestellt) wird in den nächsten Wochen im Europäischen Parlament beraten. Diese Beratung findet in zwei Ausschüssen statt, dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und beratend im Ausschuss für Kultur und Bildung.

Um ähnlich wie in Deutschland, in der Debatte zum Zugangserschwerungsgesetz, auch in Brüssel in die Diskussion einzugreifen, wird Christian Mitte April für ein paar Tage dort hinfahren, um vor Ort Abgeordnete des Europa-Parlaments von der Unsinnigkeit dieses Vorhabens zu überzeugen. Weiterlesen

MOGiS e.V. als gemeinnützig anerkannt

Wir haben Heute Post vom Finanzamt bekommen. MOGiS e.V. ist (bis zum ersten Steuerbescheid erst mal vorläufig) als gemeinnützig nach §§ 51ff Abgabenordnung anerkannt worden. Weiterlesen

MOGiS ist jetzt ein e.V. :)

(Christian ist letzte Woche 1600 km durch Deutschland gefahren, um die, für eine Eintragung im Vereinsregister, notwendigen Unterschriften der Mitglieder unter die Satzung zu bekommen.

Er war dann auch Freitag gleich noch beim Registergericht. Seit Heute sind wir nun als  MOGiS e.V. beim Amtsgericht Rostock eingetragen: Weiterlesen

Fördermitgliedschaften formalisiert ..

Um die mit der neuen Satzung vom 12. September 2009 geschaffenen Fördermitgliedschaften weiter zu formalisieren, haben wir folgendes  Antragsformular zum Herunterladen, Ausdrucken und Verschicken erstellt: Fördermitgliedschaft bei MOGiS. Weiterlesen

Aktueller Entwurf für die neue Satzung

== Präambel ==

Eine demokratische Gesellschaft lebt vom Ausgleich der verschiedenen Interessen Ihrer Bürger. Eine absolute Sicherheit ist nicht möglich, schon der Versuch diese auch nur annähernd zu gewährleisten, führt in den totalitären Staat.

Uns ist bewusst, dass unser spezifisches Schutzbedürfnis als mittelbar oder unmittelbar Betroffene zum Teil mit den Freiheitsrechten unserer Mitbürger kollidiert. Wir treten deswegen für eine Politik ein, die Menschen wirksam vor Missbrauch schützt, dabei aber die Freiheitsrechte des Einzelnen nicht nur nicht vernachlässigt, sondern auch verteidigt. Dazu gehört auch das Recht auf Anonymität sowie ein konsequenter Schutz personenbezogener Daten. Wir lehnen also im Speziellen die verdachts- und anhaltslose Speicherung von Telekommunikationsdaten, die neuen präventiven Befugnisse des BKA und auch die geplante Gesundheitskarte ab.

Gerade uns Betroffenen ist es wichtig, dass der Vertrauenschutz im Verhältnis zu Therapeuten und anderen Kontaktpersonen nicht durch eine um sich greifende Datensammlung und -haltung weiter beschädigt wird. Ein wirksamer Schutz kann unter anderem nur gewährleistet werden, wenn Ärzte, Psychologen und andere beratend tätige Berufsgruppen als Berufsgeheimnisträger vor Überwachung geschützt werden.

Ebenso fordern wir, in Anlehnung an das vom Bundesverfassungsgericht 2008 formulierte Grundrecht, die Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme, deswegen lehnen wir die Online-Durchsuchung ebenso wie Access-Blocking ab. Dokumentation von Missbrauch im Internet muss konsequent gelöscht werden. Eine Sperrung kommt einem erneuten Wegsehen gleich, wie es Betroffene oft in Familie und Nachbarschaft erleben mussten und müssen.

Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Missbrauchsüberlebende auf respektlose Art und Weise für politische Zwecke instrumentalisiert werden. Wir fordern dazu auf, häufiger mit Betroffenen zu reden – statt wie bisher überwiegend über sie.

Wir fordern eine konsequente Verfolgung der Täter und Aufklärung der Straftaten in Bezug auf sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Auch setzen wir uns für eine umfassende Förderung von Hilfsangeboten für mittelbar und unmittelbar Betroffene ein.

== § 1 Name, Sitz, Rechtsform ==

Der Verein trägt den Namen “MOGiS”. Er wurde als Verein für MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren in Rostock gegründet.

Er hat seinen Sitz in Rostock und soll dort in das Vereinsregister eingetragen werden.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

== § 2 Zweck ==

Sinn und Zweck des Vereins ist es, mittelbar und unmittelbar Missbrauchs-Betroffenen in den Diskussionen rund um Bürgerrechte und zum adäquaten Opferschutz in und außerhalb des Internets eine Stimme zu geben.

Im Zentrum stehen dabei die Belange und Bedürfnisse von Missbrauchsüberlebenden.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch den aktiven Dialog mit und Einflussnahme auf die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft zu den oben angegebenen Themen verwirklicht.

== § 3 Gemeinnützigkeit ==

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 – 68 der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Mittel von MOGIS e.V. dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

== § 4 Mitgliedschaft ==

Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern.

a) Die aktive Mitgliedschaft kann erworben werden von natürlichen oder juristischen Personen. Jugendliche benötigen die schriftliche Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten.

b) Die Fördermitgliedschaft kann erworben werden von natürlichen oder juristischen Personen, die sich zur Zahlung eines festen Mindestbeitrages verpflichtet haben, um dadurch dem Verein Mittel zur Erfüllung seine Zwecke zur Verfügung zu stellen, die aber nicht aktive Mitglieder mit Stimmrecht sein wollen.

c) Die ideelle Fördermitgliedschaft kann von natürlichen oder juristischen Personen durch einen vom Vorstand oder der Mitgliedsversammlung anzunehmenden symbolischen Akt begründet werden. Diese Form der Mitgliedschaft soll es ermöglichen, den Verein ideell zu unterstützen ohne eine aktive Mitgliedschaft mit Stimmrecht zu begründen. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

== § 5 Beiträge ==

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds bzw. Fördermitglieds beschließen.

== § 6 Vorstand ==

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden/der ersten Vorsitzenden und seinem/seiner oder ihrem/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterin. Jeder ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Diese werden aus der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand lädt schriftlich oder per E-Mail zwei Wochen im Voraus zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

== § 7 Mitgliederversammlung ==

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, mindestens aber einmal jährlich. Sie ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.

== § 8 Auflösung ==

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins je zur Hälfte an den * gegen-missbrauch e.V., Göttingen * Trotz allem e.V.,Gütersloh

MOGiS weiterentwickeln

Name (Fördermitglieder sollten eine ähnliche Nachricht schon gestern erhalten haben) Ich hatte es ja schon einmal erwähnt: ich würde MOGiS gerne vom Kopf auf die Füße stellen, d.h. ich finde es wäre jetzt wichtig MOGiS in einen eingetragenen Verein (e.V.) zu überführen.

Dazu bräuchten Wir zwei Dinge: * eine knackige Satzung (ja, sorry das Update mit der Möglichkeit einer den Fördermitgliedschaft hat noch nichtmal die Webseite erreicht) * 7 (juristische) Personen die bereit sind namentlich als Gründungsmitglieder aufzutreten. (nicht alle Mitglieder müssen namentlich bekannt sein, aber für die Gründung braucht es aber 7 namentlicht bekannte (juristische) Personen)

Bei dieser Gelegenheit würde ich gerne die Ziele von MOGiS etwas erweitern.

Durch den Kontakt mit Kinder- und Jugendschützern weiss ich nun, wie wichtig eine ausgewogene Repräsentation der Interessen von Betroffenen ist. (Diese Leute sind mir teilweise viel zu radikal und reden auch am Thema vorbei .. wie man jetzt auch an der Diskussion zu Zugriffssperren sieht)

Auch würde ich es wichtig finden Missbrauchsformen korrekt darzustellen. Die Gewaltrhetorik der letzten Monate hat meines Erachtens dem Erkennen von alltäglichen und frühen Missbrauchsformen eher geschadet.[1]

Ich denke also es wäre eine gute Idee MOGiS zu einer Art Lobby für Betroffene weiterzuentwickeln. Ich bin da aber weitgehend ergebnisoffen.

Um diesen Prozess anzustoßen müsste man einander kennenlernen. Ich wäre bereit ein wenig durch die Republik zu fahren um Euch kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen.

Wenn Du Interesse an einer Mitarbeit hast dann melde Dich doch bitte :) (es muss ja nicht jede(r) Mitglied  werden oder sogar namentlich als Gründungsmitglied auftreten .. wir brauchen eine Satzung, ein Grundsatzprogramm, aufklärende Texte ….)

Als Kontakt schlage ich weiterentwickeln [at] mogis-verein.de vor.

Viele Liebe Grüße Christian Bahls

[1] (Ich bitte im Voraus alle die um Entschuldigung, denen ich mit dieser Formulierung zu nahe trete, ich bin da offen für eine andere Wortwahl)

Die Satzung ist nun online :)

Wir haben jetzt die Vereinsatzung im Zweifingersuchsystem digitalisiert :). Wer genau hineinschaut, sieht, dass wir auch Mitglieder aufnehmen.

Wir würden Euch natürlich vorher gerne kennenlernen. Wir werden aber niemanden fragen, ob er/sie missbraucht wurde. Es steht jedem/jeder frei zu entscheiden ob, wann, wem oder wo er/sie sich offenbart.

Nur Täter/Täterinnen, Pädophile oder anderweitig aufdringliche Personen sind bei uns explizit nicht als Mitglieder willkommen.

Ansonsten darf sich Uns jeder zugehörig fühlen, der mit Unseren Zielen sympathisiert und Unsere Grundeinstellung teilt!

viele liebe Grüße

Christian & Laura; Vorstand MOGIS