[Unsere Stellungnahme zur Aufhebung der Verjährungsfristen]
Unser Ansatz zu den Verjährungsfristen wäre es, bei schweren Missbrauchs-Delikten nach Ablauf der Verjährungsfrist ein Klagerecht zu etablieren. Auf diese Weise hätten einerseits Betroffe (die dies wünschen) die Möglichkeit mit ihrem Missbrauch abzuschließen, (ein Beispiel wäre hier Samantha Geimer, die nicht mehr mit ihrem Missbrauch durch Roman Polanski belästigt werden wollte und deswegen für eine Freilassung des Regisseurs kämpfte) während andere den erlittenen Missbrauch später noch zur Verfolgung bringen können.