Tag Archives: Grundgesetz

Geheimdienste als Geisterjäger

von Gabriele Gawlich

Geisterjäger sind Personen, die psychisch instabilen Menschen Geld dafür abknöpfen, dass sie deren eingebildete Vorstellungen vertreiben. Es gibt tatsächlich professionelle Geisterjäger, ich will aber nicht darauf verlinken, ich muss nicht noch kostenlos Werbung für solchen Unsinn machen.

Wie muss ich die deutschen Geheimdienste einstufen, die verfassungswidrig die Kommunikation unbescholtener Bürger filtern? Sie jagen ihre eigenen Einbildungen bzw. die ihrer Vorgesetzen. Weiterlesen

FoeBuD startet Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren

von Christian Bahls

Der FoeBuD e.V. ruft zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren auf.

Das so genannte Zugangserschwerungsgesetz ist seit dem 23. Februar 2010 in Kraft. Alle politischen Initiativen, dieses Gesetz aufzuheben, waren bisher erfolglos.

Der MOGiS e.V. (gegründet als “Missbrauchsopfer gegen Internetsperren”) wird sich als Körperschaft, ebenso wie mit einzelnen Mitgliedern an dieser Verfassungsbescherde gegen das Zugangserschwerungsgesetz beteiligen. Weiterlesen

Dankeschön!

MOGiS e.V. begrüßt das am 02.03.2010 ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.

Wir gratulieren den Bürgerrechtsaktivisten vom AK-Vorrat, FoeBud, CCC, der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Frau Justizministerin Leuheusser-Schnarrenberger, Herrn Burkhard Hirsch und den 34.000 Beschwerdeführern.

Es zeigt uns, dass es möglich ist, durch themenbezogen geschlossene Bündnisse Bürgerrechte zurück zu erobern.

In diesem Sinne werden wir Seite an Seite weiter für unsere Rechte eintreten.

Der entblößte Souverän

#Nacktscanner, oder auch: Kleider machen Leute

Weiterlesen

Wie man eine Bevölkerungsgruppe verliert ..

 ✟ Das Internet vergisst nichts Wir trauern um Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland -- Eine Zensur findet nicht statt. ´ Am Donnerstag, 18. Juni 2009, verschied nach langem, tapferem Kampf das grundgesetzliche Verbot einer Zensur in Deutschland – unter fadenscheinigen Vorwänden gehetzt und zur Strecke gebracht von Gegnern der Informations- und Meinungsfreiheit, mit massiver Unterstützung einer großen Koalition aus beratungsresistenten Digitalverweigerern, willfährigen Lobbyistenfreunden und gewissenlosen Fraktionslemmingen. Mit ihm starb der letzte Rest von Vertrauen mehrerer Generationen in die Glaubwürdigkeit und Vernunft der Politik der Volksparteien und ihrer derzeitigen Vertreter – zum weiteren Schaden der partizipatorischen Demokratie, die in Deutschland ohnehin ein Nischendasein fristet. Wir sind traurig, zornig und ratlos, aber auch dankbar – all jenen, die in Parteien, Vereinen und Arbeitskreisen, bloggend und twitternd oder auch als Mitzeichner der Petition gegen Internetsperren in den zurückliegenden Monaten mit Engagement und Kreativität versucht haben, diese fatale Fehlentscheidung zu verhindern. Alle Freunde von Demokratie und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik Deutschland Statt um Blumen und Kränze bitten wir um eine hohe Wahlbeteiligung bei der kommenden Bundestagswahl zugunsten der Parteien und Kandidaten, die sich allen gegenläufigen Strömungen zum Trotz noch immer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen.

✟ Das Internet vergisst nichts, Wir trauern um Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland - Eine Zensur findet nicht statt.´ Am Donnerstag, 18. Juni 2009, verschied nach langem, tapferem Kampf das grundgesetzliche Verbot einer Zensur in Deutschland – unter fadenscheinigen Vorwänden gehetzt und zur Strecke gebracht von Gegnern der Informations- und Meinungsfreiheit, mit massiver Unterstützung einer großen Koalition aus beratungsresistenten Digitalverweigerern, willfährigen Lobbyistenfreunden und gewissenlosen Fraktionslemmingen. Mit ihm starb der letzte Rest von Vertrauen mehrerer Generationen in die Glaubwürdigkeit und Vernunft der Politik der Volksparteien und ihrer derzeitigen Vertreter – zum weiteren Schaden der partizipatorischen Demokratie, die in Deutschland ohnehin ein Nischendasein fristet. Wir sind traurig, zornig und ratlos, aber auch dankbar – all jenen, die in Parteien, Vereinen und Arbeitskreisen, bloggend und twitternd oder auch als Mitzeichner der Petition gegen Internetsperren in den zurückliegenden Monaten mit Engagement und Kreativität versucht haben, diese fatale Fehlentscheidung zu verhindern. Alle Freunde von Demokratie und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik Deutschland Statt um Blumen und Kränze bitten wir um eine hohe Wahlbeteiligung bei der kommenden Bundestagswahl zugunsten der Parteien und Kandidaten, die sich allen gegenläufigen Strömungen zum Trotz noch immer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen.

(Diese Traueranzeige wurde im AK Zensur erstellt, sie steht unter: http://drop.io/i51wnes in verschiedenen (auch fremdsprachigen) Varianten zum Download bereit.)

Jetzt wird es ernst ..

Deine Stimme Gegen ZensurEin Versuch einer Analyse der aktuellen Situation

Name

Jetzt wird es also langsam ernst, in der nächsten Woche stehen wenigstens zwei wichtige Termine an.

Ende der Zeichnungsfrist der Online-Petition am 16.6.

Dieser Termin steht ja schon etwas länger fest, am 16. Juni endet also die Zeichnungsfrist für die Online-Petition.

Wer bis jetzt noch nicht mitgezeichnet hat, es aber vielleicht doch noch tun würde, der sollte jetzt die Gelegenheit beim Schopfe ergreifen und bitte diese Petition noch schnell mitzeichen. :)

Wer bereits mitgezeichnet hat, könnte noch jemanden anderes überzeugen und dabei unterstützen dies auch zu tun. Wer selber eine Webseite oder eine Blog betreibt will vielleicht zusätzlich auch einen Banner, wie auf dieser Seite einbetten. (er wurde mir sehr ans Herz gelegt :)

Zweite und Dritte Lesung sowie Abstimmung des Gesetzesentwurfs im Bundestag am 18.6.

Der zweite Termin ist die 2. und 3. Lesung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Telemediengesetzes am 18. Juni im Bundestag. Auf der Tagesordnung hat dieser Punkt einen prominenten Platz erhalten. Es wird also schwierig für die Koalition diesen jetzt wieder von der Tagesordnung streichen zu lassen, der Gesichtsverlust für die Koalitionsparteien wäre dann wohl etwas größer als wenn das Thema auf einem der hinteren Ränge gelandet wäre.

Für das Verschieben der Lesung braucht es also trifftige Gründe. Diese sollten wir Ihnen liefern. Damit möchte ich doch auch gleich mal anfangen.

Ein Gesetz um des Gesetzes willens?

Zitat SPD-Mitglied: “Ja aber dann brauchen wir doch aber gar kein Gesetz?!” (Ja, genau, dass brauchen wir eigentlich auch gar nicht! Was da von Frau von der Leyen so schön problematisiert wurde, lösst sich ja bei genauerem Hinschauen in Luft auf)

Aus den Gesprächen mit der SPD weiss ich, dass bestimmte Personen innerhalb der SPD die Befürchtigung hegen, dass am Ende die Provider mit Ihren Sperrverträgen ohne eine gesetzliche Grundlage im Regen stehen. (“Sie würden sich dann ja vertraglich gezwungen sehen etwas Illegales zu tun“; dies ist meine Interpretation, ich weiss nicht, wie ich dieses Argument sonst verstehen soll)

Teile der SPD wollen also ein Gesetz zur Legitimation einer bisher illegalen Handlung. Das Ganze unter Umgehung der grundgesetzlich geschützten Grundfreiheiten und unter Aufgabe eines großen Teils der Rechtsstaatlichkeit im Internet (Gewaltenteilung, Rechtsweggarantie, u.v.a.m).

Dies alles, damit jene fünf Provider ihr Gesicht wahren können, die es eigentlich schon bei der Vertragsunterzeichnung am 17. April verloren haben. (Ach ja, und natürlich die Gesichtswahrung der SPD, die sich etwas ungünstig überhaupt erst in diese Situation hereinmanövrieren lassen hat)

Um es mal kurz vorneweg zu sagen: Dieses Argument entbehrt meines Erachtens so ziehmlich jeder Grundlage: Keiner kann jemand anderen per Vertrag zwingen etwas ungesetzliches zu tun oder ihn wegen des Unterlassens einer ungesetzlichen Handlung belangen.

Die Provider haben unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums (Guttenberg->CDU) und der Mithilfe von Frau von der Leyen (auch CDU) einen Vertrag mit dem BKA geschlossen der sie zu illegalem Handeln verpflichtet?

Gut, da sag ich doch:  Ok, sollen sie diese sittenwidrigen Verträge einfach nicht erfüllen! Sie sind doch wohl ohne gesetzliche Regelung einfach nichtig[4].

Was soll das BKA machen? .. Die Provider verklagen, weil Sie eben nicht, entgegen dem Wortlaut bestehender Gesetze, mit einer strafbewehrten Handlung in informationstechnische Systeme eingreifen um die Namensauflösung in Ihren Teilnetzen zu manipulieren? [5]

Aber was macht die SPD? .. Sie lässt sich den Floh in’s Ohr setzen, die Sperren brauchen eine gesetzliche Grundlage .. und schafft damit die gesetzliche Grundlage, die die Provider erst in die Lage bringt, dass diese die Verträge dann auch erfüllen müssen[6].>

Ok, Sie brauchen eine gesetzliche Grundlage, diese aber nur, wenn sie diese Sperren selber auch will!

Ein grundgesetzwidriges, rechtsstaatsgefährdendes Sperrgesetz zu machen, nur um der Realität hinterherzuhetzen und teil-legales Handeln anderer Teile der Regierung (Vertragsabschluss des BKAs mit den Providern) im Nachhinein zu legitimieren, kann doch nicht wirklich politische Realität sein?

Die SPD – Nur noch Steigbügelhalter der CDU?

Wobei mich sowieso eine andere Sache schon ziehmlich lange wundert:

  • ein CDU geführtes Ministerium organisiert das ganze im Hintergrund (das BMI unter Führung Herrn Schäubles, denn wer ist denn bitteschön Herrn Zierckes (BKA) Dienstherr?)
  • ein weiteres CDU geführtes Ministerium ergreift die Initiative bei der Durchsetzung der Sperren unter dem fadenscheinigen Vorwand der Bekämpfung dokumentierten Missbrauchs (Ursula von der Leyen im BMFSFJ)
  • ein drittes CDU geführtes Ministerium verschwendet mitten in einer Weltwirtschaftkrise Resourcen für die Ausarbeitung der Verträge und eines Gesetzesentwurfes (der Herr Guttenberg vom BMWi, dessen Frau ja auch, wenn auch vielleicht über den Umweg Frau von Weiler, so gut mit Frau von der Leyen und Herrn Ziercke bekannt ist)

Und die SPD nimmt jetzt die Last auf sich, das ganze mit durchzuboxen?

Die Bundestagswahl

Hat sie SPD-Spitze etwa sowas wie ein geheimes Projekt 18? So wie die FDP? Dann war die Europawahl wohl Projekt 21 .. die fehlenden 3% kann die SPD gerne auch im (dann nicht stattfindenden) Onlinewahlkampf verlieren (obwohl es bestimmt völlig reicht, wenn sie unter 20% kommt .. da fehlt sogar weniger, als die Piraten-Partei bei der Europawahl erreichen konnte)

Wem versucht die SPD sich anzubiedern? .. Den Wählern über 60? .. Die sind leider fest in der Hand der CDU, wie die Bundestagswahl 2005 (41% der CDU Wähler waren älter als 60 Jahre, über 46,8% Zustimmung in der Altersgruppe) und auch gerade wieder die Europawahl gezeigt haben[1].

Die SPD hat mit ihrer Wählerschaft dagegen eigentlichen in allen Altergruppen eine vergleichbare Zustimmungsquote. Sie hat also tatsächlich etwas zu verlieren. Nämlich UNS!

Es ist ja einzusehen, junge Menschen gehen eher nicht so gerne zur Wahl, sind also tendenziell sowieso unterrepräsentiert. Ok, das werden wir in diesem Jahr ändern!

Grüne, FDP und Die Linke haben klar Stellung zu Internetsperren bezogen. Die Piraten-Partei bringt sich zusätzlich mit der Diskussion für ein modernes, an die Gegebenheiten eines digitalen Zeitalters angepassts, Urheberrecht ein.

An Auswahl mangelt es also gerade überhaupt nicht.

Da stellt sich doch die Frage: Wer braucht eine SPD?

Da bin ich realistisch, wenn wir in der nächsten Wahlperiode eine Regierung haben wollen, die auch in unserem Sinne handelt, dann führt im Moment ehrlich gesagt kein Weg an der SPD vorbei, dies aber eben nicht wieder in einer großen Koalition.

Langfristig braucht die SPD aber viel mehr Profil. Sie verkrümmt sich gerade bis zur Unkenntlichkeit[3].

Ich habe auch ehrlich gesagt kein Problem, wenn die SPD die Sperren ähnlich elegant platzen lässt wie das Kinderschutzgesetz[2], welches ja auch von den Experten so scharf angegriffen wurde.

Da das vielleicht unrealistisch ist, reicht es ja, wenn sie deutlich macht, dass man sich jetzt unter diesem enormen Zeitdruck wohl kaum auf etwas sinnvolles verständigen kann.

Vielleicht hat die SPD ja Anfang Juli eine klarere Position .. Dann gibt es bestimmt auch schon die neue Polizeiliche Kriminalstatistik seitens des BKA. Die Zahlen zeigen dann sicherlich einen deutlichen Rückgang (ich erwarte 30 bis 40%) der Straftaten im Umkreis von StGB 184b.

Damit wären dann auch die letzten Gründe beerdigt, warum man dieses Gesetz jetzt so ganz dringend hätte machen müsste.

Gib Deiner Stimme ein GesichtWir sollten also jetzt die Gelegenheit nutzen, deutlich zu machen, dass “Sperren” mit uns nicht zu machen ist. Wir leben zu großen Teilen noch in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das soll kurzfristig wenigstens so bleiben und langfristig wieder deutlich besser werden!

Also: jetzt handeln! .. Ich z.B. habe keine Lust nach Karlsruhe zu pendeln!

viele liebe Grüße Christian; MOGiS

PS: Man kann diesen Artikel wie immer auch weiterzwitschern:)

[1] (obwohl sich meines Erachtens die CDU da echt langsam mal fragen sollte, ob Sie will, dass Ihr in zwei Wahlperioden die ganzen Wähler wegsterben und Sie dann auch eine 20-25%-Partei wird, und ob Sie nicht lieber frühzeitig auch junge Wähler erreichen möchte)

[2] (auch initiativ vorangetrieben durch Frau von der Leyen, sie hat da jetzt sogar nochmals mit der “Bild” nachgesetzt, ob die SPD sich auch da nochmal einwickeln lässt?)

[3] (und wundert sich dann, warum sich Steinmeiers Opel-Engagement nicht im Wählerwillen niederschlägt -> das ist uns Latte .. Wir sind doch kein Stimmvieh .. also ich wünsche mir ja Parteien und Politiker mit Profil!)

[4] (zum Thema Nichtigkeit von Verträgen wenden sie sich an den RA Ihres Vertrauens :)

[5] (hier war ich zu faul das halbe StGB und das Grundsatzurteil des BVerfG zur “Integrität informationtechnischer System” zu zitieren)

[6] (weil sie dann Gesetz sind, und es dann eigentlich keiner Verträge mehr bedarf, Grundrechtseingriffe müssen aber vom Gesetzgeber detailiert spezifiziert werden und können z.B. nicht den Vertragsdetails mit der ausführenden Gewalt (dem BKA) überlassen werden)

Liebe SPD: die Frage ist nicht: "Wie?" sondern "Ob"!

Gib Deiner Stimme ein GesichtEs sah jetzt ja eine Weile so aus, als ob Die SPD eine eigene Position in der Debatte um Internet-Sperren herausarbeiten würde:

Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie wird überarbeitet:

Für die SPD-Bundestagsfraktion geht es dabei vor allem um die Frage der Verhältnismäßigkeit der Sperrmaßnahmen, also um eine Abwägung zwischen dem Schutz gegen kinderpornografische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in Grundrechte. Dabei hat die Anhörung deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir nun im weiteren parlamentarischen Verfahren klären müssen. Dies sind aus Sicht der SPD-Fraktion insbesondere die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung anstelle einer Änderung des Telemediengesetzes und die datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung. Hierzu gehören aus unserer Sicht die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klärung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden. In diesen Punkten sind wir für Änderungen am Gesetzentwurf. Für die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir – so wie im Übrigen alle Sachverständigen – eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen.

SPD geht bei Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz auf Internet-Community zu:

Neben weiteren Punkten haben wir innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion über wichtige Änderungsforderungen bereits Einigkeit erzielt:
  1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.
  2. Richterliche Überprüfung:Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.
  3. Datenschutz:Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.
  4. Spezialgesetzliche Regelung:Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.

Die SPD scheint aber mal wieder komplett umzufallen:

Politiker der großen Koalition diskutieren darüber, die Sperrung von Internetseiten auszuweiten. Bislang war nur von einer Blockade kinderpornografischer Inhalte die Rede. “Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden“, sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der Berliner Zeitung. “Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt. Er könne sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken.

Man beachte vor allem folgenden Zusatz:

Vertreter der Fraktionen von SPD und CDU/CSU verständigten sich am Freitag auf einer Sitzung darauf, dass Daten, die im Zusammenhang mit gesperrten Kinderporno-Seiten erhoben werden, nicht gespeichert oder zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf soll gestrichen werden. Die vom Bundeskriminalamt erstellten Listen mit gesperrten Seiten sollen künftig von einem unabhängigen Kontrollgremium überwacht werden. Von der Leyen hatte diese Möglichkeit ins Spiel gebracht. Die Zusammensetzung des Gremiums ist noch unklar.

Subsidiaritätsprinzip? Spezialgesetz? Richtervorbehalt?

Liebe Genossen in der SPD,

seht Ihr nicht, wie die Diskussion (auch inhaltlich) langsam abgleitet? Merkt Ihr denn gar nicht, wie Ihr so langsam auf diese rutschigen Schräge mit dem Namen “Internetsperren gegen Kinderpornographie” ausrutscht? Wird Euch nicht endlich klar, das hier wirklich die Büchse der Pandora geöffnet wird?

Macht Euch bitte eines klar: Die Sperrtechnik ist prinzipiell inhalteneutral – Wie wollt Ihr uns denn überhaupt glaubhaft versichern, dass einmal eingeschaltet, diese Sperren nicht auf andere Inhalte ausgeweitet werden können?

Deswegen Sei Euch hier nochmal ans Herz gelegt, über das Ob nachzudenken, denn in den Fängen des Wie habt Ihr Euch in den letzten Jahren wahrlich zu häufig verstrickt!

Christian Bahls; Vorstand MOGiS MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

PS: Man kann diese Artikel wie immer auch weiterzwitschern:)

Grundgesetz lesen

Hier geht es zu PetitionVersammlung “Grundgesetz lesen” am 23. Mai

Der Verein MOGIS, MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren, ruft unter dem Motto “Handeln statt Wegschauen! Löschen statt Sperren!” bundesweit zum “Grundgesetz lesen” auf.

Wir fordern die sofortige Beendigung der Instrumentalisierung menschlichen Leids in der Debatte zur Durchsetzung einer Sperrinfrastruktur!

Weiterhin fordern wir eine Rückbesinnung staatlichen Handelns auf die im Grundgesetz niedergelegte freiheitlich demokratische Grundordnung! Diese Forderung richtet sich explizit an die gesetzgebenden Organe.

Um diesen Forderungen Kund zu tun, werden sich in vielen Städten Deutschlands besorgte Bürger zu sogenannten Flashmobs (eine moderne Form von Versammlung) zusammenfinden um dann gemeinsam öffentlich aus dem Grundgesetz vorzulesen und damit gegen die Einschränkung Ihrer Freiheitsrechte, zu denen auch der Schutz vor Willkür staatlichen Handelns gehört, zu demonstrieren.

Dieser Aufruf wird unterstützt von: Humanistische Union, FoeBuD, Chaos Computer Club und vielen anderen Organisationen.

Christian Bahls; Vorstand MOGIS MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

Bitte diesen Aufruf weiterverbreiten!

PS: Gerade auch in Hinblick auf die öffentliche Anhörung zum Thema Internetsperren am darauffolgenden Mittwoch dem 27. Mai ist öffentliche Präsens unseres Erachtens unabdingbar!

(Wenn Sie es noch nicht getan haben: zeichnen Sie die Petition mit! -> und auch dies kann man weitersagen:)

Handeln_statt_Wegschauen Loeschen_statt_Sperren

(Wir danken für das Design dieser Schilder .. Danke blue!)

Der ursprüngliche Aufruf:

Zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes und auch um vor der bevorstehenden öffentlichen Anhörung zu den Internetsperren am 27.Mai, ein deutliches Zeichen nach Berlin zu senden, findet am 23. Mai um 14:00 Uhr bundesweit der Flashmob “Grundgesetz lesen” statt.

Achtung: der Flashmob in Berlin wird 13:00 Uhr auf dem Washingtonplatz angemeldet sein! Dort wird dann hoffentlich auch Funk & Presse anwesend sein. Dazu findet man hier den Hintergrund und hier eine ältere Umfrage zur Verfahrensweise.

Hauptveranstaltungsort ist Berlin. In Berlin ist am 23. Mai aber auch die Bundesversammlung zur Wahl des neuen Bundespräsidenten oder der neuen Bundespräsidentin. Im befriedeten Bezirk um den Reichstag wird eine Versammlung also nicht möglich sein.

Das “Grundgesetz lesenin Berlin findet deshalb auf dem Washingtonplatz südlich des neuen Berliner Hauptbahnhofes mit Blick auf den Regierungsbezirk (inklusive Bundeskanzleramt und Reichstag) statt.

Zum Download und Ausdrucken (Artikel 1-20 + Artikel 79) findet man das Grundgesetz hier und hier. Zudem bietet der Bundestag die Möglichkeit sich bis zu 3 kostenfreie Exemplare des Grundgesetzes nach Hause liefern zu lassen. (jetzt aber beeilen, Lieferzeit 7-10 Tage)

Der Flashmob selber soll nach der aktuellen Choreographie ungefähr 5 Minuten dauern. Danach wird in Berlin noch eine etwa halbstündige VersammlungGrundgesetz lesen stattfinden. Im Anschluss daran (oder auch schon davor) bieten sich die Festivitäten im Tiergarten für einen Besuch an. :)

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet zudem in vielen anderen Städten Grundrechtefeste.

Christian; MOGIS

Gerade auch wegen der kleinen Ortsänderung in Berlin: weitersagen!

(Und natürlich, wenn noch nicht getan: zeichne die Petition mit! -> und auch dies weitersagen:)

PS: Wer sich einbringen möchte, kann dies auf obigen Wikiseiten tun (obwohl einige wegen Vandalismus, für nichtangemeldete Nutzer, vor Bearbeitung geschützt werden mussten). Die Vorschläge für eine Choreographie werden hier besprochen. Außerdem gibt es eine Mailing-Liste:60jahregrundgesetz bei Google Groups. Alternativ ist es auch möglich eine E-Mail an grundgesetzlesen (at) mogis-verein.de zu senden:)

Nägel mit Köpfen (Update!)

Versammlung “Grundgesetz lesen” am 23. Mai

Der Verein MOGIS, MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren, ruft unter dem Motto “Handeln statt Wegschauen! Löschen statt Sperren!” bundesweit zum “Grundgesetz lesen” auf. Wir sind der Meinung die Instrumentalisierung menschlichen Leids zur Durchsetzung einer Sperrinfrastruktur und den darausfolgenden Grundrechtseingriffen muss ein Ende haben!

Der ursprüngliche Aufruf

Zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes und auch um vor der bevorstehenden öffentlichen Anhörung zu den Internetsperren am 27.Mai, ein deutliches Zeichen nach Berlin zu senden, findet am 23. Mai um 14:00 Uhr bundesweit der Flashmob “Grundgesetz lesen” statt.

Achtung: der Flashmob in Berlin wird 13:00 Uhr auf dem Washingtonplatz angemeldet sein! Dort wird dann hoffentlich auch Funk & Presse anwesend sein. Dazu findet man hier den Hintergrund und hier eine ältere Umfrage zur Verfahrensweise. (siehe auch das PPS:)

Hauptveranstaltungsort ist Berlin. In Berlin ist am 23. Mai aber auch die Bundesversammlung zur Wahl des neuen Bundespräsidenten oder der neuen Bundespräsidentin. Im befriedeten Bezirk um den Reichstag wird eine Versammlung also nicht möglich sein.

Das “Grundgesetz lesenin Berlin findet deshalb auf dem Washingtonplatz südlich des neuen Berliner Hauptbahnhofes mit Blick auf den Regierungsbezirk (inklusive Bundeskanzleramt und Reichstag) statt.

Zum Download und Ausdrucken (Artikel 1-20 + Artikel 79) findet man das Grundgesetz hier und hier. Zudem bietet der Bundestag die Möglichkeit sich bis zu 3 kostenfreie Exemplare des Grundgesetzes nach Hause liefern zu lassen. (jetzt aber beeilen, Lieferzeit 7-10 Tage)

Der Flashmob selber soll nach der aktuellen Choreographie ungefähr 5 Minuten dauern. Danach wird in Berlin noch eine etwa halbstündige VersammlungGrundgesetz lesen stattfinden. Im Anschluss daran (oder auch schon davor) bieten sich die Festivitäten im Tiergarten für einen Besuch an. :)

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet zudem in vielen anderen Städten Grundrechtefeste.

Christian; MOGIS

Gerade auch wegen der kleinen Ortsänderung in Berlin: weitersagen!

(Und natürlich, wenn noch nicht getan: zeichne die Petition mit! -> und auch dies weitersagen:)

PS: Wer sich einbringen möchte, kann dies auf obigen Wikiseiten tun (obwohl einige wegen Vandalismus, für nichtangemeldete Nutzer, vor Bearbeitung geschützt werden mussten). Die Vorschläge für eine Choreographie werden hier besprochen. Außerdem gibt es eine Mailing-Liste:60jahregrundgesetz bei Google Groups. Alternativ ist es auch möglich eine E-Mail an grundgesetzlesen (at) mogis-verein.de zu senden:)

PPS:Am 23.5. ist ja wie schon erwähnt die Bundesversammlung .. inzwischen ist bekannt, dass die Verkündigung der Ergebnisse aus dem ersten Wahlgang so ziehmlich genau 14:00 Uhr stattfinden wird .. Wenn man auf ein entsprechendes Presseecho nicht völlig verzichten möchte, wäre es günstiger den Termin für’s “Grundgesetz lesen” zumindestens in Berlin um eine Stunde vorzuziehen, auf 13:00 oder 12:30. Wenn man diese Terminänderung auf Berlin beschränkt .. dann wäre es so, als wenn Berlin schon mal die Generalprobe macht für den Rest Deutschlands macht :) .. (siehe bitte auch Diskussion:Uhrzeit) [polldaddy poll=1624135]

Wo seid Ihr am Sonnabend dem 23. Mai? (Update!)

Name

Wichtige Updates! -> Bitte die Artikel “Grundgesetz lesen“, “Nägel mit Köpfen” und “Eine mögliche Planänderung” lesen!

Viele von Euch wissen es vielleicht schon, aber am 23. Mai wird unser Grundgesetz 60 Jahre alt .. Heute vor 60 Jahren, am 8. Mai 1949, wurde es vom Parlamentarischen Rat, den deutschen Ländern zur Abstimmung übergeben .. Was für ein Jahrestag! :)

Nachdem wir ja jetzt also den 8. Mai so überaus erfolgreich zelebriert haben, möchte ich Euch fragen: Wo seid Ihr am Sonnabend dem 23. Mai?

Eigentlich hatte ich vor, so gegen 14:00 Uhr, einen kleinen Spaziergang rund ums Brandenburger Tor machen .. Der Reichstag ist wäre ja auch so angenehm um die Ecke gewesen .. ist bei schönem Wetter bestimmt toll .. vielleicht trifft man da ja jemanden von Euch am Washingtonplatz?

Achso: ich bin der mit den Jonglierbällen :) ..

(Update: Am Reichstag Washingtonplatz werde ich dann einfach mal laut aus dem Grundgesetz vorlesen [1] .. so eine Art “Best-Of” .. Dazu werde ich mir wohl hier eine Kopie des Grundgesetzes herunterladen und die ersten 20 Artikel ausdrucken .. Update zum Update: Da ja die Resonanz so groß ist, habe ich heute genau für den selben Zeitpunkt eine Demonstration am Reichstag im befriedeten Bezirk angemeldet, das Innenministerium meinte, das sollte kein Problem darstellen, so gibt’s dann auch keinen Ärger mit der Polizei, man kann danach also noch etwas dableiben und vielleicht mit ein paar Leuten unterhalten .. wer weiss, was sich aus diesem Treffen später noch mal ergibt .. ausserdem haben wir noch ein paar prominente Sperrgegner eingeladen .. :) .. (Wieviele kommen? )

(Update2: Der Flashmob wird bundesweit stattfinden: Wer sich verabreden möchte, kann das auf der Seite “Grundgesetz lesen” im MOGIS & Freunde Wiki)

(Update3: Hey, ist doch nett: Der Bundestag bietet die Möglichkeit sich bis zu 3 gedruckte Exemplare des Grundgesetzes kostenfrei zusenden zu lassen .. habe ich doch gleich mal genutzt :) .. auch ist deren Version als PDF viel schöner, wenn auch länger)

(Update4: Es gibt eine vertonte Variante des Grundgesetzes: Recht harmonisch – Das vertonte Grundgesetz. Es handelt sich dabei um die Vertonung der 19 Grundrechte des deutschen Grundgesetzes und es gilt in seiner Art als einzigartig.)

Christian; MOGIS

PS: Man kann konnte diese Seite auch weiterzwitschern :)

PPS: Das Grundrechtefest Berlin organisiert sich hier.

PPPS: Man sollte vielleicht generell auch nicht die Wirkung von versammelten Menschenmassen so kurz vor einem Anhörungstermin unterschätzen! :)

PPPPS:) Wenn’s sehr gut läuft feiern wir dann auch gleich noch den 128.194-ten Mitzeichner :)

Abschaffung der Unschuldsvermutung

In der gestrigen Kabinettssitzung wurde die Gesetzesinitiative zur “Zugangserschwernis” für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. Dabei werden eine Unzahl an Gesetzen gebrochen und die Verfassung zu weiten Teilen außer Kraft gesetzt. Besonders gut zeigt dies folgende Aussage von unserer Justiziministerin Brigitte Zypries:

Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Da bedeutet im wesentlichen, dass man als Computernutzer noch nach 6 Monaten nachweisen können sollte, warum und mit welcher Intention man auf einer Webseite unterwegs war, wenn man ein Stopp-Schild zu sehen bekommen hat. Zum Thema Schere im Kopf gibt es hier noch mehr Information.

Wir danken Sven Krohlas für seinen Blog-Eintrag: “kreativer Umgang mit der Internetzensur“, der uns auf dieses Detail aufmerksam gemacht hat.

Ein kleiner Exkurs in Sachen Staatsrecht (v9)

Oder auch: Liebe Bundesregierung: 6, Setzen!

Nun zu einem Leyenhaften Vortrag:

Grundsätzliches

Im Grundgesetz gibt es Grundrechte mit unterschiedlichen Beschränkungsmöglichkeiten:

  • Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt
    Eingriffe nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig. An das eingreifende Gesetz werden keine besonderen Anforderungen gestellt. (Artikel 10 Absatz 2 1 Grundgesetz)
  • Grundrechte mit qualifiziertem Gesetzesvorbehalt
    Eingriffe nur durch oder aufgrund eines Gesetzes, stellt aber gesonderte Anforderungen an das einschränkende Gesetz (Artikel 5 Absatz 3 1 Grundgesetz; Kunst, Lehre und Forschung sind frei)
  • Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt
    Das Grundgesetz sieht gar keine Eingriffe durch oder aufgrund eines Gesetzes vor. Aber: werden beschränkt durch kollidierendes Verfassungsrecht (das m.E. dürfte auf Artikel 19 Absatz 3 zutreffen)

Dabei muss immer eine Verhältnismäßigkeit geprüft werden:

  1. Das Gesetz braucht einen klar definierten legitimen Zweck
  2. Das Mittel muss geeignet/erfolversprechend sein. Definition: Das Mittel ist geeignet, wenn der mit ihm verfolgte Zweck überhaupt erreicht werden kann.
  3. Das Mittel muss erforderlich/notwendig sein. Definition: das Mittel ist nur dann erforderlich, wenn es keine mildere Maßnahme gibt.
  4. Das Mittel muss angemessen/verhältnismäßig sein. Definition: das Mittel ist angemessen, wenn der beabsichtigte Zweck (Erfolg) nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht.

Erster Versuch einer Analyse

Fangen wir mit dem Zweck an: Weil, einen klar definierten und legitimen Zweck brauchen wir ja noch .. Hmmm .. Bekämpfung von Kinderpornographie? .. Vielleicht ein wenig zu unkonkret ..

Achja .. es geht ja vorgeblich um die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern also:

  1. Zweck: Schutz der sexuellen Selbstbestimmung der Kinder
  2. Geeignetheit/Erfolg: DNS-Umleitungen verhindern das Kinder missbraucht werden .. Hmmm .. Sehr fraglich .. wer weiss wie viele Kinder missbraucht werden, ohne dass jemand ein Video davon anfertig, auch wird ja nicht beim Täter sondern beim Konsumenten zugegriffen -> ungeeignet (Die Regierung sagt auch selber, dass “die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg”) (Das muss man sich mal reinziehen, damit kommt man heute in Deutschland durch!)
  3. Erforderlichkeit/Notwendigkeit: Es gibt keine mildere Maßnahme, die den selben Zweck erreicht .. Naja .. ziehmlich offensichtlich .. man bekämpft den Missbrauch und das Material an der Quelle .. das würde sogar helfen, wenn der Zweck des Gesetzes wäre: “Verringerung der Verbreitung von kinderpornographischen Material” -> nicht erforderlich
  4. Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit: Die Eingriffe in Artikel 5(Meinungsfreiheit{Einen Link setzen, damit im Bezug auf den Kontext des Links eine Meinung äußern} Rezipientenfreiheit{Einem Link folgen, sich frei informieren}), Artikel 10 Absatz 1(Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses{Eine Kommunikation fand statt}), Artikel 19 Absatz 4(Rechtsweggarantie{Das BKA in seiner göttlichen Dreifaltigkeit .. ähm Dreieinigkeit}) sowie Artikel 19 Absatz 1 (einschränkendes Gesetz muss Artikel nennen{bisher ist im Entwurf nur Artikel 10 genannt}) sind verhältnismäßig .. Naja .. vielleicht gerade noch so ..

Aber es geht ja um “Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“. Also:

Zweiter Versuch einer Analyse

  1. Zweck: Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen .. Die Bekämpfung als Zweck? .. Das Handeln selbst als Ziel? .. Ist also der Weg das Ziel? .. Sind das neuerdings alles Buddhisten in der Regierung? .. Wie soll denn eine Erfolgskontrolle aussehen? .. Noch mehr Fallzahlen? .. Erfolg also durch erhöhte Fallzahlen? .. Im Gegensatz zu verringerten Fallzahlen als Erfolg, wenn das Ziel z.B. die “Veringerung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” wäre!
  2. Geeignetheit/Erfolg: DNS-Umleitungen verhindern Verbreitung von Kinderpornographie .. Hmmm .. Sehr fraglich .. Man kann ja doch recht schnell einen alternativen Nameserver einrichten .. Ach Ja .. wegen des Nichterfolgs kann man natürlich dann später ein wenig an einer Verschärfung drehen: ist auch schon mal angekündigt: Den Diensteanbietern bleibt es “unbenommen, sich für eine andere Sperrtechnik mit größerer Eingriffstiefe zu entscheiden” -> ungeeignet (Die Regierung sagt ja zudem auch selbst, dass “die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg”) (Das muss man sich mal reinziehen, damit kann man in Deutschland heute regieren!)
  3. Erforderlichkeit/Notwendigkeit: Es gibt keine mildere Maßnahme, die den selben Zweck erreicht .. Naja .. ziehmlich offensichtlich .. man bekämpft den Missbrauch und das Material an der Quelle .. dann bekommt man vielleicht so gar ein paar richtige Verbrecher zu fassen .. und kann die Kinder aus diesen Verhältnissen holen -> nicht erforderlich
  4. Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit: Die Eingriffe in Artikel 5(Meinungsfreiheit{Einen Link setzen, damit im Bezug auf den Kontext des Links eine Meinung äußern} Rezipientenfreiheit{Einem Link folgen, sich frei informieren}), Artikel 10 Absatz 1(Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses{Eine Kommunikation fand statt}), Artikel 19 Absatz 4(Rechtsweggarantie{Das BKA in seiner göttlichen Dreifaltigkeit .. ähm Dreieinigkeit}) sowie Artikel 19 Absatz 1 (einschränkendes Gesetz muss Artikel nennen{bisher ist im Entwurf nur Artikel 10 genannt}) sind verhältnismäßig .. Ohne viele weiter Worte!

Ach, was solls, da muss ich der Bundesregierung doch einfach mal Recht geben, was soll denn der ganze Scheiß mit dem Grundgesetz, das wurde doch eh nur für diese Grundrechtswahrer erfunden, die ständig nach Karlsruhe pendeln wollen, sind doch wirklich alles Karlsruhetouristen diese Reichsbedenkenträger.

Ein Fazit

Für so ein ungeeignetes Gesetz welches weder erforderlich ist, noch einen klar definierten Zweck hat, da kann man doch nicht auf ein paar popelige Grundrechte Rücksicht nehmen.

Bei zu vielen Entscheidungsträgern in diesem Land scheint beim Thema Kindesmissbrauch der Verstand auszusetzen. Das Thema braucht keinen blinden Aktionismus. Dazu ist es viel zu sensibel.

viele Grüße

Christian Bahls; Vorstand MOGIS

MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren