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	<title>Kommentare für MOGiS e.V. - Eine Stimme der Vernunft</title>
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		<title>Kommentar zu Die Katholische Kirche als Kinderficker-Sekte zu bezeichnen ist nicht als Gotteslästerung strafbar von Die Katholische Kirche als Kinderficker-Sekte zu bezeichnen ist nicht als Gotteslästerung strafbar &#124; MOGiS e.V. &#8211; Eine Stimme der Vernunft &#8211; &#171; echo der medien zum thema sex. gewalt + gewalt.</title>
		<link>http://mogis-verein.de/2012/02/11/die-katholische-kirche-als-kinderficker-sekte-zu-bezeichnen-ist-nicht-als-gotteslaesterung-strafbar/#comment-13513</link>
		<dc:creator>Die Katholische Kirche als Kinderficker-Sekte zu bezeichnen ist nicht als Gotteslästerung strafbar &#124; MOGiS e.V. &#8211; Eine Stimme der Vernunft &#8211; &#171; echo der medien zum thema sex. gewalt + gewalt.</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Mar 2012 19:03:20 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;[...] viaDie Katholische Kirche als Kinderficker-Sekte zu bezeichnen ist nicht als Gotteslästerung strafbar .... [...]&lt;/p&gt;
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		<title>Kommentar zu Stellungnahme zur Aufhebung der Verjährungsfristen von admin</title>
		<link>http://mogis-verein.de/2012/01/27/stellungnahme-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen/#comment-13483</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Mar 2012 13:33:51 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;Da geht es um Ansprüche nach dem Zivilrecht. Da sind die Verjährungsfristen sehr kurz (3 Jahre). Insofern ist dieses Urteil zu begrüßen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Gegensatz zum Strafrecht besteht an dieser Stelle darin, dass der oder die Betroffene ein eigenes Klagerecht hat, während der Strafanspruch generell nur dem Staat zusteht, und dann zu einem (Offizial-)Verfahren führt, in dem das Opfer erstmal nur als Zeuge wahrgenommen wird.&lt;/p&gt;
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		<content:encoded><![CDATA[<p>Da geht es um Ansprüche nach dem Zivilrecht. Da sind die Verjährungsfristen sehr kurz (3 Jahre). Insofern ist dieses Urteil zu begrüßen.</p>

<p>Der Gegensatz zum Strafrecht besteht an dieser Stelle darin, dass der oder die Betroffene ein eigenes Klagerecht hat, während der Strafanspruch generell nur dem Staat zusteht, und dann zu einem (Offizial-)Verfahren führt, in dem das Opfer erstmal nur als Zeuge wahrgenommen wird.</p>]]></content:encoded>
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