BKA fordert den Besitz von Links und Hashes zu Dateien zu kriminalisieren

Es wurde ja schon viel gemutmaßt, was genau der Herr Hoppe Heute auf der Anhörung im Innenauschuss des Europaparlaments gefordert hat.

Der Herr Hoppe vom BKA hat nicht weniger gefordert, als die Strafbarkeit des Besitzes von Links und Hashes (nein, nicht Haschisch – das BKA hat bestimmt auch ein Rauchverbot – es sind sicherlich die Lösemittel im Teppichkleber).

Schöne neue Welt würde ich das mal nennen ..

viele Grüße.. Christian

ps: Fefe teilt ja auch so eine Vermutung

7 Responses to BKA fordert den Besitz von Links und Hashes zu Dateien zu kriminalisieren

  1. Klingt nach der Strategie: Ganz viel fordern, damit alle schreien, damit dann wenigstens etwas (Access-Blocking) durchgeht, und die Leute trotzdem zufrieden sind, weil sie glauben, sie haben Schlimmeres verhütet.

  2. Die googlesuche nach “hoffe” “bka” ist ein wenig äh sinnfrei.

    (Christian: Fehler vom Amt, fixed :)

  3. Hast du auch ne Quelle zu den Hash-Summen? Im verlinkten Artikel (über Fefe zu Heise) steht davon nichts – es geht lediglich um den “Besitzt und die Verbreitung” von Links.

    • Quelle bin ich, schließlich saß ich selber in der Ausschusssitzung.

      viele Grüße Christian Bahls

      PS: das Europaparlament hat sicherlich eine Aufzeichnung davon auf der Webseite

  4. dot tilde dot

    ich halte solche äußerungen stets für einen test: wenn von den kritikern nur zynismus kommt, kann man das in einem halben jahr locker durchziehen.

    .~.

  5. Der Witz daran ist ja auch, dass damit strenggenommen nicht nur das Überprüfen von Linklisten illigal werden würde…sondern auch die Existenz der Listen ansich.

    Oder anders: Wenn nicht das BKA, dann jedoch die involvierten Provider würden sich durch die Aktualisierung, Aufbewahrung und die Anwendung dieser Listen strafbar machen, da sie damit ja Links besitzen deren Besitz dann illigal wäre…

  6. Wer tatsächlich Links zu Kinderpornografischen Seiten bereithält macht sich bereits strafbar, nämlich als Gehilfe zur Verbreitung. Mehr ist mE auch nicht nötig. Was sich Herr Hoppe damit erhofft ist mir unklar. Was genau soll kriminalisiert werden, etwa auch, wenn der Link nicht zur “gewünschten” Seite führt? Das wäre wohl rechtsstaatlich nicht zu machen, zu Recht. Was das mit dem Besitz von Hashes soll, versteh ich noch weniger.