Die Sperrlogik einmal angewendet auf Drogenproblematik

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In der Unterhaltung, auch mit Sperrgegnern, fällt mir manchmal auf, dass im Moment ein etwas ungünstiges mentales Modell zu den Internetsperren vorherrscht: Dass nämlich die Stoppschilder quasi dem Zugriff auf die Webseiten "im Wege stehen". Das ist so nicht der Fall.

Es ist eher so, dass man durch einen falsche Wegweiser  in eine Sackgasse geschickt wird, an deren Ende dann merkwürdigerweise ein Stopp-Schild aufgestellt wurde (wobei man eigentlich auch so schon nicht weiterkommen würde).

Ich möchte also folgendes Gedankliche Modell anbieten:

Mal angenommen, der Herr Ziercke vom BKA, hätte sich am 27.8.2008 nicht der Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern der Bekämpfung des Rauschgifthandels verschrieben. Er hätte also gefordert, dass alle Telefonbuchverlage und -Auskünfte zur Sperrung von Telefonnummern, welche vom BKA auf einer gesonderten Sperrliste geführt würden, verpflichtet werden.

Wenn man nun also in der Auskunft nach Herrn Müller-Meier-Schmidt fragt (oder in einem Telefonbuch nachsieht) soll man dort nicht mehr seine Nummer finden, sondern die Nummer eines speziellen Sperrtelefons. Dieses Sperrtelefon ist an einen Anrufbeantworter angeschlossen, welcher in einer Dauerschleife meldet:

Die Person, die Sie zu erreichen versuchen wird verdächtig Drogen zu vertreiben. Um zu verhindern, dass Sie Drogen kaufen oder durch das Angebot an Drogen zum Drogenkonsum verführt werden, haben wir Ihren Anruf umgeleitet. Ihre Telefonnummer und die Zeit des Anrufs werden aufgezeichnet. Die Daten werden vorraussichtlich nicht zur Strafverfolgung wegen Besitzverschaffung verwendet.


Gegner dieser Maßnahme würden einwenden, dass das gegen den echten Drogenkonsum nicht hilft, weil man ja in alten Telefonbüchern oder bei Telefonbüchern im Ausland nach der korrekten Nummer des Dealers suchen kann. Stattdessen werden Menschen des Drogenkonsums verdächtigt, welche Herrn Müller-Meier-Schmidt wegen dessen Rasenmähersversandts anrufen, oder bei der Suche nach  Müller-Meyer-Schmitt die falsche Nummer herrausgesucht haben.

Auch würden die Gegener dieser Drogenszene-Kontakt-Erschwerungs-Sperre einwenden, dass Persönlichkeitsrechte von Unbeteiligten verletzt wären, z.B. wenn Unschuldige auf dieser Sperrliste landen würden. Auch würde eingewandt, dass der Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte so umfassend ist, dass ein Richter über die Aufnahme auf die Sperrliste entscheiden sollte.

Kenner der Szene würden vielleicht noch erwähnen, dass telefonische Drogen-Lieferservices wegen der hohen Entdeckungsgefahr eher unüblich sind. Die harten Substanzen würden eher in Peer-to-Peer-Netzwerken und in geschlossenen Nutzegruppen, wie in Discos, gehandelt.

Aber in dieser Debatte ging es nicht um harte Drogen, sondern um das deutlich emotionalisierbarere Thema "sexueller Kindesmissbrauch". Zudem sind die Eingriffe in die Struktur des Internets leider nicht so offensichtlich, wie die oben angeführten hypothetischen Eingriffe in das Telefonnetz.

dieser Text ist für nichtkommerzielle Nutzung frei

PS: Wer möchte, kann diesen Artikel gerne auch weiterzwitschern.

PPS: genuineBen hat Recht, diesen Text versteht wahrscheinlich auch die Oma, Um die Verbreitung zu fördern, ist dieser Text für nichtkommerzielle Nutzung gemeinfrei. Ansonsten bitten wir um Namensnennung (MOGiS), mit Verweis auf http://mogis-verein.de.

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