Liebe SPD: die Frage ist nicht: "Wie?" sondern "Ob"!

Gib Deiner Stimme ein GesichtEs sah jetzt ja eine Weile so aus, als ob Die SPD eine eigene Position in der Debatte um Internet-Sperren herausarbeiten würde:

Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie wird überarbeitet:

Für die SPD-Bundestagsfraktion geht es dabei vor allem um die Frage der Verhältnismäßigkeit der Sperrmaßnahmen, also um eine Abwägung zwischen dem Schutz gegen kinderpornografische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in Grundrechte.

Dabei hat die Anhörung deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir nun im weiteren parlamentarischen Verfahren klären müssen.

Dies sind aus Sicht der SPD-Fraktion insbesondere die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung anstelle einer Änderung des Telemediengesetzes und die datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung.

Hierzu gehören aus unserer Sicht die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klärung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden. In diesen Punkten sind wir für Änderungen am Gesetzentwurf.

Für die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir - so wie im Übrigen alle Sachverständigen - eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen.
SPD geht bei Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz auf Internet-Community zu:

Neben weiteren Punkten haben wir innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion über wichtige Änderungsforderungen bereits Einigkeit erzielt:


    1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.

    1. Richterliche Überprüfung:Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.

    1. Datenschutz:Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.

    1. Spezialgesetzliche Regelung:Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.


Die SPD scheint aber mal wieder komplett umzufallen:

Politiker der großen Koalition diskutieren darüber, die Sperrung von Internetseiten auszuweiten. Bislang war nur von einer Blockade kinderpornografischer Inhalte die Rede.

"Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden", sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der Berliner Zeitung. "Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt."

 

Er könne sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken.
Man beachte vor allem folgenden Zusatz:

Vertreter der Fraktionen von SPD und CDU/CSU verständigten sich am Freitag auf einer Sitzung darauf, dass Daten, die im Zusammenhang mit gesperrten Kinderporno-Seiten erhoben werden, nicht gespeichert oder zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf soll gestrichen werden. Die vom Bundeskriminalamt erstellten Listen mit gesperrten Seiten sollen künftig von einem unabhängigen Kontrollgremium überwacht werden. Von der Leyen hatte diese Möglichkeit ins Spiel gebracht. Die Zusammensetzung des Gremiums ist noch unklar.


Subsidiaritätsprinzip? Spezialgesetz? Richtervorbehalt?

Liebe Genossen in der SPD,

seht Ihr nicht, wie die Diskussion (auch inhaltlich) langsam abgleitet? Merkt Ihr denn gar nicht, wie Ihr so langsam auf diese rutschigen Schräge mit dem Namen "Internetsperren gegen Kinderpornographie" ausrutscht? Wird Euch nicht endlich klar, das hier wirklich die Büchse der Pandora geöffnet wird?

Macht Euch bitte eines klar: Die Sperrtechnik ist prinzipiell inhalteneutral - Wie wollt Ihr uns denn überhaupt glaubhaft versichern, dass einmal eingeschaltet, diese Sperren nicht auf andere Inhalte ausgeweitet werden können?

Deswegen Sei Euch hier nochmal ans Herz gelegt, über das Ob nachzudenken, denn in den Fängen des Wie habt Ihr Euch in den letzten Jahren wahrlich zu häufig verstrickt!

PS: Man kann diese Artikel wie immer auch weiterzwitschern:)

Recent Posts

Archive

2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009

Categories

Authors

Feeds

RSS / Atom