Uhls Gelegenheitsunfug

von Michael Butscher

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl hat in der FAZ einen Gastbeitrag verfasst, der aber auch auf seiner eigenen Website gelesen werden kann.

Steigen wir mit einem kleinen juristischen Fehler ein:

Die deutsche Diskussion über Internetsperren verfehlt oft den Kern des Themas. Klarzustellen und bewusstzumachen ist, dass die Grundlage jeder kinderpornographischen Darstellung der tatsächliche Missbrauch eines Kindes ist.

In §184b StGB findet sich mehrmals die Wendung “tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen”, womit unter “Kinderpornographie” auch auf Kind getrimmte erwachsene Darsteller sowie Zeichnungen fallen, bei denen kein Missbrauch zugrundeliegt.

Weiter stellt er nun fest, dass der Erfolg bei Löschversuchen von dokumentiertem Missbrauch im Ausland “nicht sichergestellt” ist:

Zwar handelt es sich bei den fraglichen Ländern regelmäßig um hochentwickelte Industrienationen; trotzdem vergehen wegen der verschiedenen Rechtssysteme und Verwaltungsstrukturen oft Tage oder Wochen zwischen Anzeige und Löschung.

Man könnte jetzt fragen, warum das so ist, was man dagegen tun könnte und warum es bei sog. Phishing-Seiten (gefälschten Bankseiten) nur einige Stunden zwischen Anzeige und Löschung braucht. Doch darauf geht Herr Uhl nicht ein.

In dieser Zeit werden die rechtswidrigen Inhalte tausendfach kopiert, um sie an anderer Stelle von neuem zugänglich zu machen. Diese Tatsache ist frustrierend und verlängert das Leiden der Betroffenen, die durch jede neuerliche Verbreitung abermals ihrer Würde beraubt werden.

Es dürfte auch ziemlich frustrierend und schmerzhaft sein, wenn das Material nicht zeitnah gelöscht werden kann, weil die Polizeibehörden sich in Bürokratie und Zuständigkeiten verheddern.

Zahlen aus Schweden zeigen, dass allein in diesem Land auf diese Weise täglich etwa 50000 Zugriffe auf kinderpornographische Websites verhindert werden.

Wieviele davon tatsächlich von Menschen durchgeführt wurden, wieviele Zugriffe auf die selben Menschen entfallen (ein Ansehen des Stoppschilds kann nämlich mehrere Zugriffe auslösen, u. a. jeweils für die HTML-Seite, das Bild des Stoppschilds und eventuelle weitere Bilder) und wieviele Menschen davon wirklich nach “Kinderpornographie” gesucht haben, wissen wir nicht.

Aber wir wissen, was der zuständige schwedische Ermittler gesagt hat:

“Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern”, bilanzierte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström. Quelle: Focus
Ein erheblicher Teil derer, die “mal so” nach Kinderpornographie suchen, verfügt nicht über ausreichende technische Kenntnisse oder kriminelle Energie, um eine Internetsperre zu umgehen.

Es mag sogar einen Prozentsatz von Leuten geben, die quasi aus “Abenteuerlust”, als “Mutprobe” o. ä. nach Missbrauchsdokumentation suchen und davon wiederum ein paar vielleicht sogar durch eine Sperre davon abgehalten werden können.

Aber sind die überhaupt das Problem? Würden die solches Material kaufen und das Geschäft damit ankurbeln? Würden die dadurch “angefixt” und eventuell gefährlich für Kinder in ihrer Umgebung?

Eher nicht. Und die anderen?

Wenn ein echter Trieb oder Drang nach solchem Material besteht, wird die Person es auf sich nehmen, zu lernen, wie man die Sperren umgeht. Das ist mit den zahlreichen Anleitung recht einfach zu bewerkstelligen. Dass viele vielleicht aktuell nicht wissen, wie man die Sperren umgeht, liegt daran, dass sie es noch nicht wissen müssen.

Der “Gelegenheitspädophile” wird hier seinen Versuch abbrechen. Das ist in jedem Fall eine sinnvolle Hürde. Andere werden die Sperre überwinden und ihren kriminellen Weg fortsetzen.

Spätestens jetzt wird der Artikel … schräg. Abgesehen davon, dass nicht nur Pädophile Konsumenten von Missbrauchsdokumentation sind, was, bitte, ist ein “Gelegenheitspädophiler”?

Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung, an sich ähnlich wie Heterosexualtität (aber eben sehr schädlich, daher ist das Ausleben inakzeptabel). Es müsste dann auch “Gelegenheitsheterosexuelle” geben, die nur manchmal am anderen Geschlecht Interesse haben.

Durch die bewusste Umgehung der Sperre wurde zweifelsfrei der Wille zur strafbaren Tat bekundet.

Nach einem juristischen Fehlstart, der gern wiedergekäuten, aber nichtssagenden schwedischen Nummer und merkwürdigen psychologischen Ansichten kommt er nun noch zu einem Denkfehler aus technischer Unkenntnis.

Zumindest bei den häufig verwendeten DNS-Sperren geschieht das Umgehen nämlich beim Eintragen eines anderen, freien DNS-Servers. Erstens ist es ohnehin nicht verboten, zweitens kann es gute technische Gründe dafür geben und drittens kann das Tage, Wochen, Monate vor dem Zeitpunkt passieren, an dem das Stoppschild (das der Surfer ja gar nicht sieht) dann tatsächlich “überfahren” wird. Daraus einen Willen zur Umgehung bei einer konkreten Besitzverschaffung zu konstruieren, braucht viel Fantasie.

Nur so kann der Staat rasch sein Unwerturteil über das begangene Verbrechen zum Ausdruck bringen. [...] Der Staat darf sich jedoch im Internet nicht der Meinung über diese Taten enthalten, indem er allein auf Löschversuche vertraut und im Übrigen schweigt.

Niemand verlangt, dass der Staat schweigt, aber eine weniger repressive und gefährliche Art der Meinungsäußerung ist doch vorzuziehen.

Die Meinung von Staat und Gesellschaft über Kindesmissbrauch und dessen Dokumentation ist im Übrigen ausreichend bekannt und wird praktisch überall auf der Welt von den Menschen geteilt. Oder hat sich schon mal ein Konsument von solchem Material oder gar ein Missbrauchstäter damit verteidigt, nicht gewusst zu haben, dass das verboten ist?

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8 Responses to Uhls Gelegenheitsunfug

  1. So traurig derartige Stellungnahmen auch sind, aber dazu fällt mir nur noch eins ein: LOL Besonders bei dem Wort “Gelegenheitspädophiler” wär ich fast vom Stuhl gefallen vor lachen :D

    Jetzt gibts eine Sache, mit der man ihn jedoch sogar verteidigen könnte…nur würde selbiges ihn ebenso gleichzeitig beleidigen…deshalb lass ichs lieber sein…

  2. Ich kann mich O_O nur anschließen…

    [...]Durch die bewusste Umgehung der Sperre wurde zweifelsfrei der Wille zur strafbaren Tat bekundet.[...] Wilkommen in der Peoples Republic of Germany. Ich werde durch das Nutzen von Anonymisierungstechnik (VPN, SSH Tunnel, SOCKS, TOR etc. pp.) im Handumdrehen vom ursprünglichen Raubmordkopierer (mit einer der Gründe der Verwendung von Anonymisierungstechnik meinerseits – und ab und an eben das verfassen von Blogeinträge bei denen man auf Nummer sicher gehen möchte) auf “sucht nach dokumentiertem Kindesmissbrauch” umgestempelt. Warum nicht gleich Verschlüsselungstechnik jeglicher Art verbieten, da GPG/PGP o.Ä. nur zum tausch von dokumentiertem Kindesmissbrauch dient (wo das enden würde dürfte klar sein).

    [...]Nur so kann der Staat rasch sein Unwerturteil über das begangene Verbrechen zum Ausdruck bringen.[...] Ähm, ja … das es im StGB steht ist also kein Unwertsurteil? Wie wäre es … ich lasse meine mir gerade einfallenden Vergleiche, da diese nicht Herrn Uhl sondern auch das Thema ins lächerliche ziehen.

  3. “In §184b StGB findet sich mehrmals die Wendung “tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen”, womit unter “Kinderpornographie” auch auf Kind getrimmte erwachsene Darsteller sowie Zeichnungen fallen, bei denen kein Missbrauch zugrundeliegt.”

    Richtig. Woraus sich dann auch ergibt, dass sich Absatz 1 eben auch klar auf ‘nicht mal mehr wirklichkeitsnahes’ Geschehen bezieht.

    Da fragt man sich, ob der hier verwendete Terminus “Missbrauchsdokumentation” dann nicht auch missverständlich ist.

    “auch auf Kind getrimmte erwachsene Darsteller sowie Zeichnungen”

    Und reine Prosa nicht zu vergessen…

    Möglicherweise noch zu wenig wurde bisher beachtet, dass in der aktuellen EU-Vorlage die Regelung des bisherige Rahmenbeschluss auch dahingehend verändert werden soll, dass das qualifizierende Attribut “pornografisch” wegfallen soll.

    im Gegensatz zu dem

  4. Naja, ob auch auf Jung getrimmte Erwachsene von 184b mit einbezogen werden ist in unserer juristischen Welt eher fraglich. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Scheinjugendpornografie ja festgelegt, dass diese nur erfüllt werden wenn die Darsteller für einen objektiven Betrachter beinahe wie Kinder wirken. Dann stellt sich die Frage, wie Scheinkinderpornografie erstellt werden soll.

    Allerdings bin ich der Auffassung, dass der Gesetzgeber bestimmten Collagen vorbeugen wollte, die mit heutigen Mitteln auch sehr realistisch wirken könnten. Fraglich ist das auch bei Lolicon, wo ich die Erfassung durch 184b ablehne, und 3D-Darstellungen. In jedem Fall sind, insoweit habt ihr Recht, nicht nur tatsächliche Geschehen erfasst.

    Mir ist einfach immer noch nicht klar, wie Uhl darauf kommt, Sperren sei effektiver als Löschen…

  5. @Xaerdys:

    Das BVerfG mag festgestellt haben daß vage Zweifel nicht ausreichen bei der Beurteilung der Volljährigkeit eines/einer Darstellers/in. Daß vielmehr zwingend zu dem Schluß gekommen werden muß, daß es sich um jemanden unter 18 handelt.

    Dieses Urteil wird aber komplett negiert werden durch die gegenwärtige Formulierung im Richtlinien-Entwurf, weil eindeutig Personen “mit kindlichem Aussehen”, also unter 18, genannt sind. Diese konrete Formulierung fehlt nämlich bislang im §184c, dort steht bei Jugendpornografie nur der schwammige Begriff “wirklichkeitsnah”.

    Gegen die EU-Richtlinie wird dann das BVerfG in Zukunft auch nix mehr machen können wenn das so beschlossen wird, und wir werden erleben daß Leute in den Knast gehen für Pornos mit 21jährigen, die irgendein Richter für minderjährig hält. Ganz zu schweigen davon, daß dann die Kinderschutzorganisationen endlich die Fallzahlen von “Kinderpornografie” im Netz haben werden, einschließlich eines “Milliardenmarktes”, die sie sich bislang noch aus den Fingern saugen müssen.

  6. Hallo, eine ähnliche Zusammenfassung, jedoch noch etwas umfangreicher, zu Dr. Uhls geistigen Ergüssen habe ich hier zusammengefasst: http://guedesweiler.wordpress.com/2010/04/08/die-weiswursttheorie-des-doktor-uhl/

    Das Ergebnis der Analyse bleibt deckungsgleich, verwendet man gesunden Verstand…

    Gruß, J.D.

  7. @Johannes Döh Der Witz daran ist, dass bei dem Thema der “gesunde Verstand” bei den wenigsten Menschen auf diesem Planten wirklich greift… Sex ist generell ein Thema, bei dem die meisten ihren Verstand schlicht und ergreifend und oft sogar voll bewusst abschalten. Und da ist dies hier keine Ausnahme. ;)

    Es würde mich nicht wundern, wenn einige diese Aussagen von einem Politiker als “wahr” ansehen…einfach allein deswegen, weil sie sich scheuen, darüber nachzudenken oder sogar zu informieren…

    Denn schließlich weiß man ja über Sex bescheid…warum sollte man sich also sein Weltbild zerstören, indem man sich selbst aufklärt?

    Auch heute ist es noch so, dass viele nicht mehr über Pädophilie wissen, als das, dass sie bei einem Fremden nicht ins Auto steigen sollen…

  8. Nachja (Nachtrag)

    MOGiS hatte ja auch schon die ein oder andere Erwähnung in den etablierten Medien…d.h. den Verein hier kennen müssten eigentlich recht viele…

    Mich würde aber wirklich mal interessieren, wie viele von denen, die diesen Verein demnach kennen müssten, tatsächlich mal auf die Idee gekommen sind, diese Seite hier aufzusuchen.

    Der Prozentsatz dürfte wohl (leider) nicht sehr hoch sein.