MOGiS e.V. als gemeinnützig anerkannt

Wir haben Heute Post vom Finanzamt bekommen. MOGiS e.V. ist (bis zum ersten Steuerbescheid erst mal vorläufig) als gemeinnützig nach §§ 51ff Abgabenordnung anerkannt worden.
Im Speziellen sind dies folgende gemeinnützigen Ziele aus §52 AO:


  • die Förderung der Kriminalprävention

  • die Förderung der ... Hilfe für Opfer von Straftaten.


Nach Beschluss der Mitgliederversammlung werden wir in Kürze zahlende Fördermitglieder aufnehmen.

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