Monthly Archives: August 2009

Warum man mit Kooperation weiter kommt ..

Name

Im Artikel “Die unsägliche Argumentation einer Frau von der Leyen” hatten wir ja in den Kommentaren eine kurze Unterhaltung zum Thema Posenphotos.

Daraufhin hat uns ein Leser auf Posenphotos bei einem japanischen Freehoster (auch Hosting Provider genannt) hingewiesen. Weiterlesen

Die Forderung nach der Ultima Ratio

Der Name des Verein, MOGiS, steht offiziell für “MissbrauchsOpfer gegen Internet-Sperren”.

Doch es geht um soviel mehr. Es geht in der Tat um nicht weniger als vernünftige Maßnahmen, um Menschen, nicht nur Kinder, vor Übergriffen zu schützen und Opfern solcher Übergriffe wirksam zu helfen.

Und genau das ist das Stichwort. Vernünftige Maßnahmen. Weiterlesen

Ein offener Brief an Herrn Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe (DKH)

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

mit Entsetzten habe ich Ihre Einlassungen zum Urteil gegen den Bundestrainer E. K. gelesen.

Sie wenden sich dort gegen die Möglichkeit der Strafmilderung durch vollumfängliches Geständnis, welches die Notwendigkeit einer Zeugenaussage durch Missbrauchsopfer erübrigt.

Sie sind anscheinend der Auffassung, den Kindern wäre eine Aussage vor einer Kamera zuzumuten.

Dazu möchte Ich Ihnen eines sagen: Die Aussage vor einer Kamera ist sicherlich weniger traumatisierend als eine Aussage in Gegenwart des Täters, es ist aber trotzdem nicht unbedingt förderlich sich vor einer (durch die Kamera vermittelten) Öffentlichkeit soweit entblößen zu müssen.

Für mich war es schon schwierig genug, mich überhaupt öffentlich dazu zu bekennen, als Kind sexuell missbraucht zu worden zu sein. Die Umstände der Tat erzählen zu müssen scheint noch teilweise möglich. Den Herrgang schildern zu müssen scheint mir unmenschlich. Das Stigma der Tat klebt eben (gerade bei Jungen) auch am Opfer.

Auch sollte man nicht vergessen, dass eine aktive Beschäftigung mit diesem Thema zu einer Retraumatisierung und damit zu einer psychologischen Krise führen kann.

Eine Vermeidung von weiteren Belastungen der Opfer durch geständige Täter ist also meines Erachtens uneingeschränkt zu begrüßen.

Ich möchte Sie hiermit bitten, sich über die Formen und Folgen sexuellen Missbrauch an Kindern zu informieren.

Weiterhin möchte ich Sie zu einem sensibleren Umgang mit den Themen Missbrauch/Misshandlung ermutigen.

viele Grüße Christian Bahls; Vorstand und Gründungsmitglied MOGiS Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

PS: Ich verstehe auch nicht wirklich was sie mit Ihren Forderungen nach harten Strafen erreichen wollen. Geht es Ihnen um Publicity? Machen Sie PR mit dem Thema “sexueller Kindesmissbrauch”? PPS: Wird mit verschärften Strafandrohungen das Dunkelfeld vielleicht nicht eher vergrößert? Entdeckung hätte dann noch drastischere Folgen. PPPS: Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass eventuell immer dann Kinder bei oder nach sexuellem Missbrauch ermordet werden, wenn das Thema gerade so aufgeheizt medial präsent ist wie jetzt?

Man kann diesen Artikel weitersagen.

Die unsägliche Argumentation einer Frau von der Leyen

Name

Frau von der Leyen hat einen Vortrag in Sulzbach gehalten.

Bei dieser Gelegenheit ist sie unter anderem auf das Thema Kinderpornographie eingegangen. Sie griff dabei wieder auf die Art demagogischer Rhetorik zurück, die viele Netizens an Ihr so sehr zu “schätzen” gelernt haben.

Sie hat bei dieser Gelegenheit auch, wie schon häufiger, offensichtlich falsche Zahlen und Fakten an ihr Publikum gebracht.

Ich möchte im folgenden auf zwei Dinge eingehen

Die Alterstruktur

Frau von der Leyen sagt:

30% der Kinder sind jünger als drei Jahre.

Dazu die IWF-Studie des Jahres 2007, die hier falsch zitiert wurde:

10% of the children in images assessed by IWF appear to be under 2; 33% 3 – 6; 80% under 10″

Es waren also geschätzte 33% zwischen 3 und 6 Jahren[1].

Die IWF hat anscheinend Ihre Methode geändert, denn in der Studie des Jahres 2008 waren es dann nur noch 4% die jünger als 3 Jahre geschätzt wurden.

Ich mag in dieser Hinsicht der Frau von der Leyen aber keine Unwissenheit mehr unterstellen. Auf der Rio-Nachfolgekonferenz am 30.6. in Berlin hatte ich eine kurze Unterhaltung mit Ihrem Staatsekretär Herrn Hoofe und hatte danach den Eindruck, dass er einen ziemlich guten Überblick über die Zahlen hat – diese aber eben lieber “geeignet” zitiert um damit Politik zu machen.

In diesem Zusammenhang muss ich auch zugeben, dass ich verstehe, warum das Familienministerium und Frau von der Leyen so tun, als ob es MOGiS nicht gäbe. Würden sie mit uns öffentlich reden, würde das unsere Bekanntheit deutlich steigern. Natürlich sät die Existens eines Vereins wie MOGiS aber bei vielen Menschen Zweifel, die das Ministerium und Frau von der Leyen aber sicherlich lieber vermeiden wollen.

Die Inhalte

Frau von der Leyen sagte weiterhin:

Wenn ich von Kinderpornografie im Internet spreche, spreche ich nicht davon, dass nackte Kinder posieren. Das ist schlimm genug. Ich spreche davon, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt werden.

Auch hier möchte ich wiedersprechen. Wenn ich eines von der Rio-Nachfolgekonferenz in Berlin mitgenommen habe, dann folgendes:

Gesperrt werden sollen vor allem Inhalte, denen man anders nicht beikommen kann. Damit meine ich nicht die Inhalte, die angeblich in irgendwelchen (noch zu benennenden) failed states liegen, sondern Inhalte die thematisch in einem Graubereich liegen.

Der Paragraph 184b im Strafgesetzbuch sagt:

pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)

Dazu gehören zum Beispiel auch fiktive Darstellung in Form von Comics/Mangas, die in den USA und auch Japan teilweise unter die Kunst- und Meinungsfreiheit fallen.

Dazu gehören aber nach Ansicht einiger Gruppierungen eben gerade auch die Posenphotos von denen Frau von der Leyen im obigen Zitat spricht.

Diese Posenphotos sind aber laut BGH Urteil vom 2. Februar 2006 keine Kinderpornographie, da sie nicht den Missbrauch eines Kindes zum Inhalt haben [2]. Sie können also selbst in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden. Man bekommt sie auf diesem Wege also nicht aus dem Netz.

An diesem Punkt setzen die geplanten (und bald umgesetzten) Sperren an. Es geht gar nicht um die Verfolgung der Missbrauchsdokumentation. Das würde voraussichtlich ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen, bei dem am Ende eventuell die Unschuld des Beklagten festgestellt wird. Das will man aber aus offensichtlichen Gründen eben nicht.

Deswegen gibt es m.E. auch auf Seiten der Sperrbefürworter eine solche Angst vor einem echten Richtervorbehalt. Das würde ja bedeuten, dass ein Richter eventuell feststellt, dass diese Inhalte nicht gesperrt werden dürfen.

Mit den Sperren wird jetzt ein System der Halblegalität umgesetzt. Damit wird am Rechtsstaat vorbei eine bestimmte Vorstellung von Sicherheit und Ordnung durchgesetzt.

In Finnland zeigt der Fall Matti Nikki welche Auswüchse das haben kann: Matti Nikki ist dort als Zensurgegner gesperrt, weil er die Sperrlisten auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Er ist daraufhin zur Polizei gegangen, und hat gemeint, wenn Sie denn schon sperren, dann mögen Sie ihn doch bitte auch wegen der Verbreitung von Kinderpornographie anzeigen/anklagen. Darauf hat die Polizei aus offensichtlichen Gründen verzichtet. Matti Nikki wird aber noch immer in Finnland gesperrt

Hier wird also die Möglichkeit geschaffen den Zugang zu Inhalten zu erschweren, zu deren Verfolgung man sich (zum Teil zu Recht wie im Fall Matti Nikki) außer Stande sieht.

PS: Bitte weitersagen.

Fußnoten: [1] Ich möchte hier aber der, durch Frau von der Leyen, zitierten Frau von Weiler zugute halten, dass der Bindestrich “-” im Browser wirklich nicht korrekt dargestellt wird (Fehler beim Umkodieren aus Word?).

[2] darüber könnte man leidlich streiten, der Missbrauch mag nicht zum Inhalt gemacht worden sein, dass gezielte Anfertigung solcher Bilder für die Entwicklung des Kindes aber wahrscheinlich nicht so gut ist, sollte auf der Hand liegen.

Die Freiheit der Blinden .. ein Zwischenruf

Eine Reaktion auf: “Die Freiheit der Mörder” im Stern

Polemik und ein seltsames Geschichtsverständnis im Stern.

Glaubt man Hans-Ulrich Jörges, so gibt es Deutschland gar nicht. Es gab keine Nürnberger Prozesse, es gab keine Aufarbeitung der Geschichte. Wir haben nichts erreicht, sind ohnmächtig und Schuld ist das Internet. Wir dürfen da nicht hinsehen, denn der Geist der zu Asche Verbrannten, könnte uns sonst an der Gurgel packen. Lügen gehören verboten. Wir wollen die heile Welt.

Nein Herr Jörges. Das Unsägliche ist geschehen. Es geschieht immer wieder. Wir dürfen nicht wegsehen. Wir wollen endlich nicht mehr wegsehen. “Spiel nicht mit den Schmuddelkindern” sang Degenhardt und beschwörte die Katastrophe herauf. Feigheit, muffige enge Städte, alles Böse liegt in der Gosse. Dies ist der Boden, auf dem das Nazi-Gedankentum wächst. Wir sollen den Mantel des Schweigens darüber hängen? Eine Medienlandschaft, die Menschen für dumm verkauft, macht dumme Menschen.

Ich höre schon die Stimme: “was sollen wir den tun?”. Endlich aufstehen sollt Ihr und der Wahrheit ins Gesicht sehen!

Das sollen wir tun. Setzt Euch mit den ewig Gestrigen auseinander. Sie sind das Produkt der Gesellschaft. Diese Gesellschaft sind wir! Die ewig Gestrigen sind ein Teil davon. Leugnen wir die Krankheit, so wird sie uns auffressen. Sie wird unbeobachtet wachsen und letztlich nicht mehr aufzuhalten sein.

Gebt Nazis keine Chance. Zerschneiden wir das “Nazinetz”, so zerschneiden wir auch unser Netz, verbieten uns selbst den Mund. Die bösen Gedanken sind dann unsichtbar, doch auch unser Protest erreicht niemanden mehr. Ich zeige meinen Kindern, welche Mörderbanden in der Welt herum laufen. Sie müssen wissen, was geschieht. Sie müssen gestärkt sein, für den Fall, wo ein Glatzkopf in Springerstiefeln sie anspricht. Sie müssen lernen, auf die Texte der Lieder zu achten, sich nicht von einem coolen Groove einfangen lassen. Sie müssen die Zeichen sehen, die dafür stehen, dass tausende, Kinder und Greise, Mütter und Väter geschunden wurden, erschossen, vergast, vergewaltigt und in den Dreck getreten. Sie müssen die Massengräber sehen. Sie dürfen das nie vergessen.

Mein Land ist wehrhaft. Ich will kein Wahrheitsministerium, dass das Unsagbare leugnet. Was heute die Gegenwart ist, dass ist Morgen Geschichte. Ich will meinem Enkel sagen können, was damals geschah, auf dass dies nie wieder möglich ist.

Nicht mit Sperren, sondern mit gesunden und starken Kindern, mit verantwortlichen Politikern und einem Grundgesetz, das für jeden gilt. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Argumentation. Ohne freies Internet, ohne Rezipientenfreiheit wird vergessen werden. Ohne dies sind wir wie Blinde. Unendlich frei, ohne jeden bösen Gedanken. Unendlich naiv, anfällig für jeden braunen Gedanken und nicht mehr in der Lage, das Unheil zu sehen. Blind stürzt so eine ganze Gesellschaft ins braune Grab.

Joachim Bellé

(CC-by sa)

PS: Wer möchte, kann diesen Artikel gerne auch weiterzwitschern.

PPS by Christian: ein Link auf den Original-Artikel würde mir jetzt noch helfen .. hier erstmal eine Abschrift PPPS: Wegen Ewig-gestrig .. Menschenverachtung kommt heute relativ modern daher, als Ethnopluralismus

Das Netz als (rechtsfreier) Raum – eine Polemik

Ein Gastbeitrag

So langsam regt mich diese Formulierung des rechtsfreien Raums (oder auch nicht oder Bürgerrechtsfrei oder Merkbefreit) auf. Dieser Satz ist in jeder Form eine Anspielung und eine Beleidigung.

a) ist das Internet kein Raum, sondern ein technisches Kommunikationswerkzeug. Allerhöchstens kann die Kommunikation selbst bewertet werden. Das Medium hat damit logisch gar nichts zu tun. Strafbar ist nicht icq sondern die Beleidigung.

b) Handelt es sich um Menschen. Menschen unterliegen selbstverständlich dem Recht in ihrem Staat. Wer von rechtsfreien Räumen redet, der wirft den Menschen pauschal vor sich nicht an Recht und Gesetz oder gar eine Moral zu halten. Ich verbiete mir das! Die Verfassung verbietet dies.

c) Auch die Argumentation “das Internet sei kein bürgerrechtsfreier Raum” ist somit zwar gut gemeint, doch genau so unsinnig…

d) Ich frage mich, was einem Bayern geschieht, wenn er sich in Hamburg mit jemandem trifft, was in Bayern als ungenemigte Versammlung gewertet wird. Ist Deutschland oder Hamburg deshalb ein rechtsfreier Raum? Was geschieht, wenn eine Kamera dieses “Verbrechen” nach München überträgt? Gibt es dann einen Auslieferungsantrag?

e) wer mit einer technischen Strukur Verbrechen begeht, der relativiert doch niemals die technische Strukur, wenn sie ganz offensichtlich einen anderen Zweck hat. Telefon abschaffen, weil Verbrechen verabredet werden können? Straßen abschaffen, weil es Bankraub gibt? Märkte schließen, weil es Taschendiebe gibt? Der Weihnachtsmarkt als rechtsfreier Raum? Alles vollkommen absurd. Schon die Idee ist in höchstem Maß undemokratisch.

Wer diesen Satz vom “rechtsfreien Raum” verwendet, der outet sich sofort bestenfalls als ahnungslos.

Wer das Recht im “globalen Dorf” so beugen möchte, nationales Recht also nicht anerkennt, der kann unmöglich ein Selbstbestimmungsrecht der Länder (in der Bundesrepublik Deutschland!) gutheißen. Der steht also nicht mehr auf dem Boden der Verfassung.

Die Väter unseres Grundgesetzes hatten da eine andere Vorstellung. (Stichwort: Gewaltenteilung, Fernmeldegeheimnis und Föderalismus)

Offensichtlich sind Politiker nicht alt genug das nachvollziehen zu können. Und sie sind nicht jung genug Techniken wie das Internet zu verstehen.

Joachim B.

Kinder leiden leise ..

Wieder ist ein Kind gestorben! Wieder hat es niemand gesehen! Und wieder werden die gleichen untauglichen Rezepte durch Politiker gefordert!

Da war also Sarah. Obwohl schon vor Jahren zwei ihrer älteren Schwestern in Pflegefamilien vermittelt wurden und die Familie zeitweilig vom örtlichen Jugendamt betreut wurde, verhungerte Sarah mitten in diesem Land, indem ein Teil der Bevölkerung an Krankheiten leidet, die durch Überernährung bedingt sind. Niemand kam ihr zur Hilfe, niemand hat ihr Leiden gehört oder gesehen.

Die Familienhilfe wurde bereits seit 2008 eingestellt mit der Begründung, dass. man keine Gefahr für das Kind feststellen konnte, obwohl Anwohner gegenwärtig darüber berichten, dass die Verhältnisse sehrwohl sichtbar unordentlich waren.

Es ist auch keinem aufgefallen, dass es in der betreffenden Familie Knaben leichter hatten, als Mädchen.

Gestern Abend nahm sich Frau Ministerin von der Leyen die Zeit, einem privatrechtlichen Fernsehsender ein Statement dazu abzugeben, in dem Sinne (zitiert aus meinem Gedächtnis), dass dies Vorkommnis zu verhindern gewesen wäre, wenn die Gesetzesvorlage zum Kinderschutz nicht gescheitert wäre. Sie wird aber in der kommenden Regierung diese Gesetzesvorlage wieder einbringen.

Diese Aussage macht mich aus mehreren Gründen sehr wütend.

Ich frage mich, wie durch die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht diesem Kind geholfen worden wäre, zumal Ärzte für die geforderte Aufgabe, Kindeswohlgefährdung zu erkennen, nicht ausreichend ausgebildet sind. Dieses Kind wurde erst einem Arzt zugeführt, als es nicht mehr zu retten war.

Ich frage mich, warum Frau von der Leyen die Ergebnisse, der von Ihr selbst in Auftrag gegebene Analyse, nicht beachtet:

Insgesamt stellt sich die Frage, ob mit Einführung eines Melde- und Aufforderungswesens der Zugang zu prekären Lebenssituationen von Kindern tatsächlich verbessert wird oder nicht sogar verschlechtert, insbesondere dann, wenn die fachliche Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen noch aussteht. http://www.fruehehilfen.de/fileadmin/fileadmin-nzfh/pdf/BewertungLaendergesetzegesamt.pdf

Ich frage mich, warum die Ministerin für das Fernsehen Zeit hat, aber keine Zeit findet, Opferverbänden (z. B. gegen-missbrauch-e.V., Trotz Allem e.V.), die ihr in Bezug auf das Zugangssperrengesetz Stellungnahmen sandten, Antwort zu geben.

Sie fand in diesen Fällen wohl nicht einmal die Zeit, einen ihrer Mitarbeiter zu beauftragen, eine Standardantwort zu verfassen (Mitglieder in diesen Opferverbänden und ihnen nahestehende Personen sind auch Wähler).

Die ältere Generation unter uns kann sich noch erinnern, wie es sich anfühlt, wenn jemand Hunger leidet. Auch ein Arzt kennt die Symptome: Erst hat Sarah geschriehen – aber niemand hat sie gehört. Dann hat sie aufgegeben – sie hat gelernt, dass es keine Hilfe gibt – so wie Missbrauchsüberlebende in vielen Fällen stumm bleiben, weil sie gelernt haben, dass es keine Hilfe gibt.

Ich jedenfalls werde vor diese Politiker ein geistiges Stopp-Schild stellen, in dem Sinne, dass sie meine Stimme bei der Wahl nicht erhalten. Es wird Zeit für eine kinderfreundliche Politik.

Wir haben genug Gesetze in diesem Land – wir brauchen Taten.

Wir brauchen Menschen, die hingucken – Feiglinge, die Stoppschilder aufstellen wollen, haben wir schon genug.

Gabriele Gawlich

Quellen:

Anmerkung Christian: wohin das mit der Meldepflicht bei ärztlichen Untersuchungen führen kann, sieht man hier (Ärzte sollen die Ausbildung primärer Geschlechtsmerkmale dokumentieren).

MOGiS weiterentwickeln (Teil 2)

Name

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Vereins MOGiS, hatte ich ja schon erwähnt (MOGiS weiterentwickeln), dass ich eine ausschließliche Verkürzung der Vereinsziele auf Internetsperren für nicht sinnvoll erachte. Der aktuelle  Entwurf für die neue Satzung nennt nun auch einige weitere Ziele.

MOGiS ist ja nun als ‘Marke’ etabliert, was es nun meines Erachtens braucht, ist eine neue, weitere, Lesung für die Abkürzung. .. Soetwas wie “MissbrauchsOpfer Geben ihren Interessen eine Stimme” .. nur natürlich viel eleganter :)

Ich möchte deswegen einen kleinen Wettbewerb ausrufen:

“MOGiS braucht einen zweiten Slogan”

Vorschläge können für die nächsten 14 Tage an: slogan [at] mogis-verein.de gesendet werden .. oder alternativ hier in den Kommentaren hinterlassen werden. Dem Sieger winken (wenn er/sie es denn möchte) Ruhm und Ehre :)

viele liebe Grüße Christian Bahls

PS: Man kann diesen Artikel wie immer auch weiterzwitschern.

Aktueller Entwurf für die neue Satzung

== Präambel ==

Eine demokratische Gesellschaft lebt vom Ausgleich der verschiedenen Interessen Ihrer Bürger. Eine absolute Sicherheit ist nicht möglich, schon der Versuch diese auch nur annähernd zu gewährleisten, führt in den totalitären Staat.

Uns ist bewusst, dass unser spezifisches Schutzbedürfnis als mittelbar oder unmittelbar Betroffene zum Teil mit den Freiheitsrechten unserer Mitbürger kollidiert. Wir treten deswegen für eine Politik ein, die Menschen wirksam vor Missbrauch schützt, dabei aber die Freiheitsrechte des Einzelnen nicht nur nicht vernachlässigt, sondern auch verteidigt. Dazu gehört auch das Recht auf Anonymität sowie ein konsequenter Schutz personenbezogener Daten. Wir lehnen also im Speziellen die verdachts- und anhaltslose Speicherung von Telekommunikationsdaten, die neuen präventiven Befugnisse des BKA und auch die geplante Gesundheitskarte ab.

Gerade uns Betroffenen ist es wichtig, dass der Vertrauenschutz im Verhältnis zu Therapeuten und anderen Kontaktpersonen nicht durch eine um sich greifende Datensammlung und -haltung weiter beschädigt wird. Ein wirksamer Schutz kann unter anderem nur gewährleistet werden, wenn Ärzte, Psychologen und andere beratend tätige Berufsgruppen als Berufsgeheimnisträger vor Überwachung geschützt werden.

Ebenso fordern wir, in Anlehnung an das vom Bundesverfassungsgericht 2008 formulierte Grundrecht, die Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme, deswegen lehnen wir die Online-Durchsuchung ebenso wie Access-Blocking ab. Dokumentation von Missbrauch im Internet muss konsequent gelöscht werden. Eine Sperrung kommt einem erneuten Wegsehen gleich, wie es Betroffene oft in Familie und Nachbarschaft erleben mussten und müssen.

Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Missbrauchsüberlebende auf respektlose Art und Weise für politische Zwecke instrumentalisiert werden. Wir fordern dazu auf, häufiger mit Betroffenen zu reden – statt wie bisher überwiegend über sie.

Wir fordern eine konsequente Verfolgung der Täter und Aufklärung der Straftaten in Bezug auf sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Auch setzen wir uns für eine umfassende Förderung von Hilfsangeboten für mittelbar und unmittelbar Betroffene ein.

== § 1 Name, Sitz, Rechtsform ==

Der Verein trägt den Namen “MOGiS”. Er wurde als Verein für MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren in Rostock gegründet.

Er hat seinen Sitz in Rostock und soll dort in das Vereinsregister eingetragen werden.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

== § 2 Zweck ==

Sinn und Zweck des Vereins ist es, mittelbar und unmittelbar Missbrauchs-Betroffenen in den Diskussionen rund um Bürgerrechte und zum adäquaten Opferschutz in und außerhalb des Internets eine Stimme zu geben.

Im Zentrum stehen dabei die Belange und Bedürfnisse von Missbrauchsüberlebenden.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch den aktiven Dialog mit und Einflussnahme auf die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft zu den oben angegebenen Themen verwirklicht.

== § 3 Gemeinnützigkeit ==

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 – 68 der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Mittel von MOGIS e.V. dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

== § 4 Mitgliedschaft ==

Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern.

a) Die aktive Mitgliedschaft kann erworben werden von natürlichen oder juristischen Personen. Jugendliche benötigen die schriftliche Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten.

b) Die Fördermitgliedschaft kann erworben werden von natürlichen oder juristischen Personen, die sich zur Zahlung eines festen Mindestbeitrages verpflichtet haben, um dadurch dem Verein Mittel zur Erfüllung seine Zwecke zur Verfügung zu stellen, die aber nicht aktive Mitglieder mit Stimmrecht sein wollen.

c) Die ideelle Fördermitgliedschaft kann von natürlichen oder juristischen Personen durch einen vom Vorstand oder der Mitgliedsversammlung anzunehmenden symbolischen Akt begründet werden. Diese Form der Mitgliedschaft soll es ermöglichen, den Verein ideell zu unterstützen ohne eine aktive Mitgliedschaft mit Stimmrecht zu begründen. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

== § 5 Beiträge ==

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds bzw. Fördermitglieds beschließen.

== § 6 Vorstand ==

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden/der ersten Vorsitzenden und seinem/seiner oder ihrem/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterin. Jeder ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Diese werden aus der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand lädt schriftlich oder per E-Mail zwei Wochen im Voraus zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

== § 7 Mitgliederversammlung ==

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, mindestens aber einmal jährlich. Sie ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.

== § 8 Auflösung ==

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins je zur Hälfte an den * gegen-missbrauch e.V., Göttingen * Trotz allem e.V.,Gütersloh