Benjamin Siggel von de-zensiert.de hat einen Aspekt in die Diskussion gebracht, der uns schon auch so durch den Kopf gegangen ist:
Besteht jetzt ein Sonderkündigungsrecht?
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Höchstwahrscheinlich ist es wohl so: Wenn der Provider einen freiwilligen Vertrag eingeht und dadurch eine Zensur zustandebringt, dann gibt es wohl ein Sonderkündigungsrecht. Schließlich handelt es sich um eine einseitige Vertragsveränderung seitens des Providers.
Kommt es zu einem Gesetz, sollten also alle Provider gezwungen werden zu zensieren, dann gibt es dieses Sonderkündigungsrecht wohl nicht.
Jain. Man kann vom Vertrag zurücktreten. Ein Sonderkündigungsrecht könnte gewillkürt vorliegen und bei AGB-Änderung einschlägig sein: http://www.stud-iur.de/?p=55
Die Telekom weigert sich bislang. Wer Telekom-Kunde ist, kann ja meinen entsprechenden Beitrag “Sonderkündigungsrecht wegen Zensurvertrag” im Forum unter “Sonstiges” verfolgen. Ich warte derzeit auf Antwort auf eine Mail an den Telekom-”Kundenservice”, und wenn da nichts kommt, werde ich weitere Schritte unternehmen, auch mit Rechtsanwalt und Klage, wenn’s sein muß. Ich will auf jeden Fall zu einem nicht zensierenden Provider. http://zensurprovider.de/ zeigt ja, was es da so gibt :-)